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Jeder unter VerdachtFDP klagt gegen neues NRW-Gesetz vor Verfassungsgericht

Verfassungsschutzgesetz: FDP erhebt Beschwerde in Karlsruhe

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Geraten unbescholtene Bürger zu leicht ins Visier des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes? Das will die FDP-Opposition jetzt genauer wissen. (Symbolbild)

Riesen-Zoff in NRW: FDP klagt gegen Überwachungs-Gesetz

Riesen-Zoff in der NRW-Politik! Die FDP-Abgeordneten aus dem Landtag in Düsseldorf und dem Europäischen Parlament gehen juristisch gegen das neue Verfassungsschutzgesetz der schwarz-grünen Landesregierung vor. Sie haben beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Gericht in Karlsruhe hat dies auf Anfrage bestätigt. An der Spitze des Protests steht FDP-Fraktionschef Henning Höne.

Das Gesetz, das im November 2025 gegen den Widerstand von SPD, FDP und AfD verabschiedet wurde, verleiht dem Verfassungsschutz massive neue Kompetenzen. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) rechtfertigt die Verschärfung: Man müsse die modernen Kommunikationswege von kriminellen Verfassungsfeinden effektiver überwachen, um auf aktuelle Bedrohungen reagieren zu können.

Verfassungsschutzgesetz: FDP erhebt Beschwerde in Karlsruhe

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Das erweiterte Verfassungsschutzrecht des Landes Nordrhein-Westfalen ist aus Sicht von Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) nötig, um Verfassungsfeinden nicht hinterherzuhinken. (Archivbild)

Die FDP sieht dadurch jedoch die Grundrechte bedroht. „Der liberale Rechtsstaat muss natürlich entschlossen gegen Täter vorgehen“, erklärte Höne in Düsseldorf. „Aber er muss immer besonnen in der Wahl seiner Mittel sein.“ Das neue Gesetz von Schwarz-Grün habe „Freiheit und Sicherheit aus der Balance“ gebracht.

FDP-Klage: Das sind die vier größten Kritikpunkte

Der erste Aufreger: Der Verfassungsschutz soll künftig Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen dürfen. „Das war bislang der Polizei vorbehalten, und zwar ausschließlich bei konkreten Gefahrenlagen“, erläutert Höne. Nun sei dieser „schwere Grundrechtseingriff“ auch ohne eine konkrete Gefahr und ohne richterlichen Beschluss vorgesehen. Hönes Horror-Szenario: „Es ist nicht ausgeschlossen, dass faktisch dauerhaft eine Datenbank mit allen Daten des Verfassungsschutzes geschaffen wird mit vielen unschuldigen und völlig unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern.“

Jeder unter Generalverdacht? Kameras im Visier

Der zweite Punkt betrifft jeden im Alltag: Der Verfassungsschutz soll in Echtzeit auf sämtliche Videokameras im öffentlichen Raum zugreifen können – laut Höne „selbst auf illegal aufgestellte Kameras“. Er warnt eindringlich: „Jede Videokamera, die eigentlich Ladendiebstahl verhindern soll, kann zukünftig auch vom Verfassungsschutz genutzt werden.“ Dies erzeuge „ein Klima des Generalverdachts“.

Auch die Vertraulichkeit ist in Gefahr. Gespräche mit Anwälten, Abgeordneten oder Journalisten (Stichwort Quellenschutz) könnten leichter mitgehört werden. Besonders heikel: Der Schutz für seelsorgerische Gespräche, wie zum Beispiel die Beichte bei einem Geistlichen, wurde nach Angaben der FDP ersatzlos aus dem Gesetz entfernt.

FDP-Chef Höne: „Wer unschuldig ist, muss in Ruhe gelassen werden“

Zuletzt bemängelt die FDP die Überwachung von Kontaktpersonen. „Der Kreis möglicher Kontaktpersonen ist nahezu uferlos“, sagt Höne. Das bedeutet: Selbst wer nur flüchtig mit einer verdächtigen Person zu tun hatte, könnte „dauerhaft mit überwacht werden“. Hönes klare Ansage lautet: „Wer sich nichts zuschulden kommen lässt, der muss vom liberalen Rechtsstaat auch in Ruhe gelassen werden.“

Wie lange das Verfahren andauern wird? Rechtsanwalt Peter Schantz geht von deutlich mehr als einem Jahr aus. Mit der Beschwerde gegen den KI-Einsatz beim Verfassungsschutz betrete man überdies juristisches Neuland. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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