CDU-Chef Friedrich Merz wird oft angefeindet. Er verrät, warum er auf Anzeigen verzichtet und wo für ihn die Grenze ist.
„Da hört der Spaß auf“Merz verrät, wann die Grenze erreicht ist

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Friedrich Merz sagt, er sei unempfindlich gegenüber persönlichen Anwürfen.
Im Netz und auf der Straße bekommt Friedrich Merz oft sein Fett weg. Der CDU-Chef hat aber eine erstaunliche Entscheidung getroffen, was persönliche Angriffe angeht. Er legt offen, wieso er auf Anzeigen verzichtet und wo für ihn eine klare Grenze ist.
Seit Friedrich Merz Kanzler ist, geht er nach eigener Aussage nicht mehr rechtlich gegen Beschimpfungen vor. „Seitdem ich im Amt bin, habe ich nicht einen einzigen Strafantrag gestellt“, erklärte er bei einem Bürgergespräch am Tag der offenen Tür der Bundesregierung. Früher war das anders: „Das habe ich mal eine Zeit lang gemacht, das habe ich aufgehört, das mache ich nicht mehr.“
Oftmals würden Staatsanwaltschaften bei Attacken gegen Politikerinnen und Politiker sowieso von Amts wegen ermitteln, also auch wenn keine Anzeige erstattet wurde. Merz zeigte sich selbst verwundert über die hohe Anzahl solcher Verfahren.
Merz über Beleidigungen: „Bin da gar nicht empfindlich“
Er selbst sei in der Hinsicht nicht sonderlich zartbesaitet, betonte er. Mit einer direkten Aussage sorgte er für einen echten „Wie bitte?!“-Moment: „Also wenn mich irgendjemand einen Idiot nennt, dann soll er das tun. Ich bin anderer Meinung, aber deswegen ist es noch kein Straftatbestand.“
Allerdings sei der Umgangston insgesamt rauer geworden, was Merz bedauert. Die Ursache dafür sieht er hauptsächlich in den sozialen Medien. „Zu dem Zeitpunkt, wo es noch keine sozialen Medien gab, waren wir uns in der Gesellschaft eigentlich einig, dass grobe Beleidigungen zum politischen Sprachgebrauch nicht dazugehören sollten.“ In der digitalen Welt dürften keine anderen Standards gelten als in der analogen, lautet seine deutliche Forderung.
Debatte um Schutz für Politiker: Wo für Merz der Spaß aufhört
Der Kanzler äußerte sich aufgeschlossen gegenüber einer Diskussion zur Reform von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs. Dieser soll Personen in der Politik vor Beleidigungen, Verleumdung sowie übler Nachrede schützen. Wer dagegen verstößt, dem droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine finanzielle Strafe.
Die Regelung in ihrer jetzigen Form besteht seit April 2021 und war Teil eines Pakets zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Die Justizministerkonferenz strebt jedoch an, den erweiterten Strafenkatalog für Politikerbeleidigungen künftig ausschließlich für Träger kommunaler Ämter und Mandate anzuwenden – also für die Leute, die sich bei euch vor Ort engagieren.
Für Merz persönlich ist die Grenze dann überschritten, wenn nicht mehr die Person attackiert, sondern das Amt selbst beschädigt wird. „In dem Augenblick, wo die Staatsämter beschädigt werden, da hört für mich der Spaß auf.“ Das sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit abgedeckt, sondern würde die Demokratie untergraben. (dpa/red)
