Konversions-BehandlungenSchwule und Lesben „umpolen“: Bundestag trifft Entscheidung

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Der Bundestag hat ein gesetz beschlossen, nachdem Methoden zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung bis zum 18. Lebensjahr komplett verboten. Unser Symbolbild zeigt ein homosexuelles Paar auf denm Christopher-Street-Day in Stuttgart aus dem Jahr 2013. 

Berlin – Es ist kaum zu glauben, Doch auch im Jahr 2020 gibt es noch immer Versuche, Homosexuelle durch krude und zum Teil lebensgefährliche Therapiemethoden „umzupolen“.

Dem hat die Politik nun einen Riegel vorgeschoben – zumindest bei Minderjährigen ist das künftig verboten. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend ein weitreichendes Verbot der sogenannten Konversions-Behandlungen.

Konversions-Behandlungen bis zum Alter von 18 Jahren verboten

Bis zum Alter von 18 Jahren sind die Methoden zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung komplett verboten. Strafen drohen allerdings auch, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer derartigen „Umpolungs“-Maßnahme bewegt wurden.

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Körperliches und seelisches Leid durch Therapien

„Homosexualität ist keine Krankheit“, betonte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend.“ Durch die Behandlungsmethoden entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. Depressionen und ein erhöhtes Suizidrisiko gelten als mögliche Folgen.

Konversions-Behandlung: Bei Missachtung droht Gefängnis

Bei Missachtung des Verbots droht deshalb eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr. Darüber hinaus ist in Zukunft auch die Werbung für „Konversions-Therapien“ untersagt.

Kritikern geht das Verbot nicht weit genug. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) forderte unter anderem Nachbesserungen beim Schutzalter. Dafür machten sich im Bundestag auch Linke und Grüne stark.

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Der Bundestag hat ein gesetz beschlossen, nachdem Methoden zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung bis zum 18. Lebensjahr komplett verboten. Unser Symbolbild zeigt ein homosexuelles Paar auf denm Christopher-Street-Day in Stuttgart aus dem Jahr 2013. 

Mindestens bei der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren gebe es einen vergleichbaren Schutzbedarf wie bei Minderjährigen, sagte die Sprecherin für Queerpolitik in der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws. Außerdem sollten Eltern oder Sorgeberechtigte zur Rechenschaft für solche „Umerziehungsversuche“ gezogen werden können.

Strafen für Eltern und Erziehungsberechtigte bei Umerziehungsversuchen

Das neue Gesetz sieht zwar auch für sie Sanktionen vor, allerdings ist die Strafbarkeit begrenzt auf „Fälle der gröblichen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“.

Das hält der FDP-Abgeordnete Jens Brandenburg ebenfalls nicht für ausreichend: „Wer eigene Kinder den gefährlichen Umpolungsversuchen unterzieht, verletzt seine Fürsorgepflichten ohne Wenn und Aber.“

Linke, Grüne und AfD enthielten sich

Trotz der Bedenken stimmte die FDP aber für den Gesetzentwurf der Koalition, während sich Linke und Grüne ebenso enthielten wie die AfD. Deren Gesundheitsexperte Robby Schlund unterstützte in der Debatte zwar das Verbot von „Konversions-Behandlungen“ – gleichzeitig warnte er jedoch vor Rechtsunsicherheit für Psychotherapeuten, die Jugendliche wegen ihrer sexuellen Orientierung beraten. (dpa)