Irre Wende im Mordprozess: Vater hält zur Angeklagten – und bekommt nun die Quittung.
Schock im GerichtssaalVater des toten Fabian (8) jetzt im Visier der Ermittler

Copyright: Bernd Wüstneck/dpa
Die Angeklagte (l) im Prozess wegen Mordes wird von Andreas Ohm, Anwalt, auf ihren Platz im Saal des Landgerichts geführt, rechts sitzt Thomas Löcker, Anwalt.
Im Prozess um den ermordeten Fabian (8) eine unfassbare Entwicklung. Die Ermittler nehmen jetzt auch den Vater ins Visier – es geht um eine Lüge vor Gericht.
Die Lage im Prozess um den brutalen Tod des kleinen Fabian (8) aus Güstrow spitzt sich dramatisch zu. Am Landgericht Rostock verkündete die Staatsanwaltschaft eine unerwartete Maßnahme: Es wurde ein Verfahren gegen Matthias R., den Vater des Jungen, eingeleitet. Der Vorwurf, der laut Medienberichten im Raum steht: Falschaussage.
Vaters Verhalten im Gericht sorgt für Fassungslosigkeit
Die Gründe für diesen Schritt sind unfassbar: Der 35-jährige Matthias R. verhielt sich im Prozess gegen die Angeklagte Gina H. (30) nicht wie ein normaler Nebenkläger, der nach Antworten sucht. Stattdessen schockierte er die Prozessbeteiligten mit dem Geständnis, wieder mit der Frau zusammen zu sein, die beschuldigt wird, seinen Sohn erstochen und anschließend verbrannt zu haben.
Oberstaatsanwalt Harald Nowack nannte das Benehmen des Vaters kaum verständlich. Trotz seiner Funktion als Nebenkläger habe Matthias R. keinen Blick in die Ermittlungsakten geworfen. Er soll stattdessen die Beschuldigte in Haft besucht und im Gerichtssaal mit ihr geflirtet haben. Laut Nowack enthält die Zeugenaussage des Vaters spezifische Punkte, die nachweislich unwahr sind.
Staatsanwalt sicher: Tat war eiskaltes Kalkül
Die Anklage ist überzeugt, dass Gina H. den Jungen im Oktober 2025 umbrachte, um Matthias R. zurückzugewinnen und den Kontakt zur Mutter des Kindes zu beenden. Nur drei Tage, nachdem der Achtjährige verschwunden war, soll die Beschuldigte dem Vater an die 90 Sprachnachrichten gesendet haben. Ihre Aufforderung darin: Er solle bei ihr Trost finden.

Copyright: Bernd Wüstneck/dpa
Eine Justizmitarbeiterin (l-r), Thomas Löcker, Anwalt, die Angeklagte und Andreas Ohm, Anwalt, stehen im Saal des Landgerichts zu Beginn der Fortsetzung des Mordprozesses.
„Ihr Kalkül ist vollständig aufgegangen“, sagte Nowack. Staatsanwalt Oliver Schley fügte hinzu, die Angeklagte habe den Zeugen offensichtlich massiv beeinflusst. Matthias R. sei von der Unschuld seiner Freundin absolut überzeugt und zeige keinerlei Interesse daran, die Wahrheit objektiv aufzuklären.
Welche Strafe dem Vater jetzt droht
Die Verteidiger von Gina H. argumentierten jedoch, dass die Zuneigung der beiden nicht einseitig war. Trotzdem muss Matthias R. jetzt mit harten juristischen Folgen rechnen. Auf eine falsche Aussage ohne Eid vor Gericht steht in Deutschland eine Freiheitsstrafe, die von drei Monaten bis zu fünf Jahren reichen kann.
Der Prozess gegen Gina H., der vorgeworfen wird, den kleinen Fabian aus niederträchtigen Motiven ermordet zu haben, läuft weiter. Parallel dazu wird nun gegen den Vater ermittelt. (jag)
