Ein unfassbarer Vorwurf: Er soll die Schwiegermutter (74) brutal zu Tode getreten haben.
Brutaler Mord auf MallorcaMann tritt Rentnerin (74) zu Tode – und erinnert sich an nichts

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Zwei Personen und Richterhammer.
Im Mordprozess um eine auf Mallorca getötete Schweizerin (†74) sorgt der Beschuldigte Vitor Aníbal T. für blankes Entsetzen. Der 47-Jährige sagte am Mittwoch (13. Mai) zu den Ereignissen vom September 2024: „Wenn ich es war, erinnere ich mich nicht daran.“ Er habe das Gefühl gehabt, „als käme ich aus einem Albtraum. Ich sah nach unten und bemerkte einen Blutklumpen.“ Völlig panisch habe er daraufhin die Polizei alarmiert.
Die vorgeworfene Tat ist von erschütternder Grausamkeit. Der Portugiese soll die Rentnerin auf einem Grundstück in Colònia de Sant Jordi umgestoßen haben. Anschließend habe er ihr „starke und zahlreiche Tritte mit der Ferse gegen den Kopf, mindestens 15 Minuten lang“ verpasst. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät, sie erlag ihren massiven Verletzungen noch am Ort des Geschehens. Der Beschuldigte führt an, er sei zur Tatzeit betrunken gewesen: „Ich habe eine Flasche Rotwein und vier oder fünf Biere getrunken.“ Das berichtet „Mallorca Zeitung“.
Anklage will jetzt 25 Jahre Gefängnis
Aufgrund dieser Einlassung verschärfte die Staatsanwaltschaft prompt ihre Forderung: Statt 20 sollen es nun 25 Jahre Gefängnis sein. Die Vertreterin der Anklage ist sich sicher, T. habe „alles absichtlich“ getan und aus purer Bösartigkeit gehandelt. Die 74-Jährige sei absolut chancenlos gewesen. Die Tochter der Ermordeten, die mehr als zwei Jahrzehnte mit dem Angeklagten zusammen war und als Nebenklägerin auftritt, verlangt sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Deren Anwältin nannte die Tat Folter und ein Verbrechen, das „grausam und besonders brutal“ war. Das Motiv sei klar: T. habe die Mutter ermordet, um seine Ex-Freundin zu bestrafen – aus „geschlechtsspezifischen Gründen“. Der Angeklagte hingegen stellte das Zusammenleben als sehr angespannt dar. So habe die Schwiegermutter gedroht, ihn vor die Tür zu setzen, was ihn obdachlos gemacht hätte.
Für einen handfesten Skandal im Gerichtssaal sorgte dann der Angeklagte persönlich. Mitten im Plädoyer seines Verteidigers, der einen Freispruch forderte, brüllte T. plötzlich: „Lüge!“. Der Richter musste einschreiten und ihn zur Ruhe ermahnen. Die Verteidigungslinie ist klar: Es habe keine Heimtücke gegeben, und der erhebliche Alkoholeinfluss müsse strafmildernd wirken.
Sein Schlusswort nutzte T. für eine bemerkenswerte Aussage: „Ich will Gerechtigkeit. Wenn ich es war, soll ich verurteilt werden, aber nicht wegen Mordes.“ Neben der Freiheitsstrafe geht es auch um viel Geld: Die Anklage fordert 150.000 Euro Schmerzensgeld für die Tochter, sie selbst verlangt 300.000 Euro. Am Donnerstag zieht sich die Jury zur Urteilsfindung zurück. (red)
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