Darf Marla Svenja Liebich von den tschechischen an deutsche Behörden übergeben werden? Damit befasst sich heute das Landgericht Pilsen. Wie Liebich zum Prozess erschien.
Auftritt mit Maske und roten LippenGericht entscheidet über Auslieferung von Neonazi Liebich

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Marla-Svenja Liebich, eine verurteilte deutsche Rechtsextremistin, die früher unter dem Namen Sven bekannt war, steht am 18. Mai 2026 in Pilsen (Tschechien) vor dem Landgericht.
Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat einen Prozess wegen der möglichen Auslieferung von Neonazi Marla Svenja Liebich eröffnet. Das Gericht soll darüber entscheiden, ob Liebich an die deutschen Behörden übergeben werden darf. Die verurteilte Rechtsextremistin muss in Deutschland eigentlich eine Haftstrafe absitzen, war jedoch geflohen und zur Fahndung ausgeschrieben und erst einige Monate später von tschechischen Beamten festgenommen worden.
Liebich sitzt derzeit Behördenangaben nach im Gefängnis in Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die verurteilte Rechtsextremistin wurde in Handschellen, mit Bart und Brille, geschminkt und in einem Oberteil in Leopardenmuster von Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt. Unklar war zunächst, ob das Gericht schon am ersten Verhandlungstag eine Entscheidung verkündet.
Anfang April nach monatelanger Suche in Tschechien gefasst
Gegen die Entscheidung kann Liebich nach Angaben des Landgerichts Pilsen eine Beschwerde einlegen. Darüber müsste dann das Oberlandesgericht in der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Wird eine Auslieferung rechtskräftig entschieden, soll Liebich in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden, wo sie eigentlich einsitzen müsste.

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Marla-Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, sitzt in einem Saal des Landgerichts. Anlass war ein Berufungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sie trat die Haft jedoch nicht an, sondern floh Ende August 2025.
In Deutschland war Liebich zuletzt geschminkt und in Frauenklamotten aufgetreten. Medienberichten nach wurde Liebich im April dieses Jahres mit kahlgeschorenem Kopf und in Männerklamotten festgenommen.
Auftreten könnte Entscheidungen beeinflussen
Nach der Verurteilung in Halle hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Dennoch wurde Liebich zum Haftantritt ins Frauengefängnis in Chemnitz geladen - war dort jedoch nicht erschienen.
Im März hatte das Amtsgericht Halle angekündigt, darüber zu entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. Bislang steht die Entscheidung über die Einträge weiter aus. Wie Liebich auftritt, könnte einen Einfluss auf ausstehende Entscheidungen haben, etwa der, wo Liebich in Deutschland die Haftstrafe verbüßen muss. (dpa)

