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Nach FluchtRechtsextremistin Liebich gefasst

Eine Frau trägt Hut, Brille und Schnurbart, ihre Lippen sind rot geschminkt.

Copyright: Sebastian Willnow/dpa

Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich (Archivfoto) ist auf der Flucht in Tschechien gefasst worden. 

Monatelang wurde Liebich per Haftbefehl gesucht. Eigentlich sollte sie schon längst in der JVA in Chemnitz einsitzen. Jetzt klickten in Tschechien die Handschellen.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich ist nach monatelanger Fahndung in Tschechien gefasst worden. Tschechische Polizisten hätten Liebich auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Schönbach bei Asch festgenommen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle. Zuvor hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet.

Liebich habe kurzzeitig versucht, sich dem Zugriff zu entziehen, sagte der Sprecher. Sie sei jetzt in Gewahrsam. Es solle ein Auslieferungsverfahren geben.

18 Monate Haft stehen aus

Liebich sollte ihre Haft eigentlich spätestens seit dem 29. August 2025 absitzen, meldete sich dafür jedoch nicht im Frauengefängnis in Chemnitz. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen, nachdem Liebich die Haft nicht angetreten hatte. Die Beamten suchten deutschlandweit nach der Rechtsextremistin. Über die Plattform X hatte Liebich behauptet, sich ins Ausland abgesetzt zu haben.

Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision.

Sven Liebich hatte seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hat ändern lassen. Der Fall fachte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz zuletzt wieder an. Die Frage nach dem Erscheinungsbild Liebichs bei der Festnahme ließ der Sprecher der Staatsanwaltschaft offen. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet, Liebich habe Männerkleidung getragen, sein Kopf sei kahlrasiert.

Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert. (dpa)

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