Mord, Vergewaltigung, sexueller KindesmissbrauchVerurteilter (19) wieder frei: Begründung ist unfassbar

Das Symbolfoto zeigt Kriminalbeamte, die im November 2013 einen Tatort in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) untersuchen.

Das hier dargestellte Symbolfoto zeigt Kriminalbeamte, die im November 2013 einen Tatort in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) untersuchen. Das Foto steht in keinem Zusammenhang mit der untenstehenden Meldung.

Weil das Verfahren so lange dauert, kommt ein verurteilter Mörder und Vergewaltiger in Rheinland-Pfalz aus der Untersuchungshaft frei. Jetzt sollen die unfassbaren Vorgänge Thema im Rechtsausschuss werden.

Bei diesem Fall fehlen nicht nur den betroffenen Opfern und deren Angehörigen die Worte. Ein unter anderem wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilter 19-jähriger junger Mann kommt wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft frei.

Der Mann befand sich seit März 2020 in Untersuchungshaft, wie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken mitteilte.

Landgericht Frankenthal: 19-Jähriger soll Mädchen vergewaltigt haben

Das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom August 2022 ist noch nicht rechtskräftig. Formal dauerte die Untersuchungshaft daher noch an. Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.

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Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag will das Verfahren zum Thema im Rechtsausschuss machen.

Der inzwischen 19-Jährige hatte dem ersten Richterspruch zufolge am 12. März 2020 eine 17-Jährige an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er nach Überzeugung der Richter drei weitere Mädchen sexuell.

Mord, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexueller Kindesmissbrauch

Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankenthal gegen den damals 17-Jährigen hatte im September 2020 begonnen. Im August 2022 war der dann 19-Jährige wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Kindesmissbrauchs in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Frankenthal legten Revision ein.

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken gab nach Mitteilung von Donnerstag (6. Oktober 2022) nun der Haftbeschwerde des Mannes Recht, hob den Haftbefehl auf und ordnete die Freilassung des Angeklagten an. Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr vereinbar, hieß es zur Begründung.

Die Verzögerungen seien nicht von ihm verschuldet und die Dauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig, so das Gericht.

Hauptverhandlung dauerte 22 Monate – gab aber nur 57 Verhandlungstage

In der mehr als 22 Monate dauernden Hauptverhandlung sei lediglich an 57 Tagen verhandelt worden. An 20 dieser Verhandlungstage hätten die Sitzungen weniger als zwei Stunden gedauert. Die dadurch eingetretene Verzögerung betrage insgesamt knapp sechs Monate.

Die CDU-Abgeordnete Anette Moesta teilte am Freitag mit, die Vorgänge zum Thema im Rechtsausschuss machen zu wollen.

„Es ist nicht akzeptabel, dass eine Person, der derartig schwere Verbrechen zur Last gelegt werden, aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss, weil das Gerichtsverfahren nicht in angemessener Zeit zum Abschluss gebracht werden kann“, erklärte die Rechtspolitikerin.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) müsse erklären, wie es zu dieser Verzögerung kommen konnte und ob mangelhafte Personalausstattung des Gerichts dafür die Ursache sei. Außerdem wolle die CDU-Fraktion wissen, wie sichergestellt werde, dass der Verurteilte keine weiteren Schwerverbrechen begehe. (dpa)