Dieses Verbrechen schockte ganz Deutschland: Die zwölfjährige Luise wurde getötet – von zwei Mitschülerinnen.
Getötete Luise (12)Ihre Eltern leben in ständiger Angst, ihren Mörderinnen zu begegnen

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Kerzen, Blumen und Figuren liegen am Fundort von Luises Leiche an der Landesgrenze zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Mit 74 Messerstichen wurde Luise (12) getötet. Zwei etwa gleichaltrige Mädchen hatten die Tat gestanden. Der Anwalt der Opferfamilie spricht beim Zivilprozess jetzt von einem stellvertretenden Verfahren für alle Eltern.
„Luise ist ermordet worden von ihrer besten Freundin. Und ein Motiv für die Klage ist auch, dass es ein Stellvertreterprozess ist für alle Eltern“, sagte der Anwalt nach der Verhandlung am Donnerstag (24. Juli 2025) am Landgericht Koblenz.
Einen Strafprozess gab es nicht – wegen des jungen Alters der beiden Mädchen, die die Tat gestanden hatten. „Viele von uns haben Kinder, und viele der Kinder haben auch eine beste Freundin. Und es muss sich rumsprechen, dass das nicht straflos ist“, sagte er.
Luises Eltern und Schwester seien weiterhin in traumatologischer Behandlung. „Das besonders Schlimme für alle drei Kläger ist, dass keine Strafsanktion verhängt wurde“, sagte er. „Das kann man als Nicht-Betroffener und als Jurist nachvollziehen, aber wenn man betroffen ist und der Staat sagt, wir können da nichts tun, das ist frustrierend.“
In dem Zivilprozess geht es unter anderem um Schmerzensgeld - und zwar auch um Schmerzensgeld für die Getötete selbst. „Der eigene Schmerzensgeldanspruch einer getöteten Person - bezogen auf die vor dem Tod erlittenen Schmerzen - ist vererbbar und kann grundsätzlich von den jeweiligen Erben geltend gemacht werden“, sagte die Sprecherin des Landgerichts Koblenz vor der mündlichen Verhandlung.
„Für die Höhe von Schmerzensgeld ist die Intensität und die Dauer der erlittenen Schmerzen von besonderer Relevanz“, sagte sie. Auch die Hinterbliebenen Eltern und Luises Schwester fordern von den zwei geständigen Mädchen wegen der Tötung ihrer Tochter Schmerzensgeld. Außerdem machen sie Beerdigungskosten gelten.
Laut Richter halten die Kläger 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise und je 30.000 Euro Schmerzensgeld für sie selbst für angemessen. Sie sagen, Luise sei noch eine ganze Weile bei Bewusstsein gewesen.
Die Beklagten argumentierten hingegen, dass das Schmerzensgeld zu hoch angesetzt sei, und bestreiten, dass es einen langen Todeskampf gegeben habe. Eltern sind laut Gerichtssprecherin grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen, sagte die Gerichtssprecherin.
Freudenberg sei eine Stadt mit rund 15.000 Einwohnern, sagte der Anwalt. „Die Kläger sind bis heute, ich glaube, vier oder fünf Mal in Freudenberg einkaufen gewesen. Die möchten nicht angesprochen werden und die haben Angst, dass sie den Beklagten oder den Eltern begegnen.“
Die Eltern könnten bis heute nicht wirklich an das Grab von Luise kommen, nur einige Male seien sie dort gewesen. „Aber es sind immer noch fremde Menschen da und es ist sehr belastend.“ (dpa)