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Tod auf der AutobahnEndgültiges Urteil für die Täter von Mallorca-Urlauber Tim V.

Justitia mit Waage und Schriftzug E-Government

Copyright: IMAGO / Steinach

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Endlich Gerechtigkeit für Tim V. (†20) aus Deutschland.

Ein Fall, der über Mallorca hinaus für Entsetzen gesorgt hat, ist nun juristisch zu Ende. Für den getöteten deutschen Urlauber Tim V. (20) gibt es jetzt eine finale Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Spanien, der die bisherigen Urteile bekräftigt hat. Das bedeutet für die beiden verurteilten Männer: Sie müssen für viele Jahre hinter Gitter. Der Rechtsweg ist damit ausgeschöpft.

Was war in jener furchtbaren Nacht am 8. Oktober 2022 passiert? Die beiden Männer fuhren mit einem Kleintransporter an der Playa de Palma entlang, als sie auf den sichtlich betrunkenen Tim V. stießen. Sie ließen den jungen Deutschen in ihrem Fahrzeug mitfahren. Doch nur zwei bis drei Minuten später, auf der Autobahn Ma-19 in Richtung Palma, stießen sie ihn aus dem fahrenden Van auf die linke Spur. Kurz darauf wurde der hilflos am Boden liegende Mann von einem anderen Auto erfasst und erlitt tödliche Verletzungen. Das berichtet „Mallorca Magazin“.

Der Prozess, der als das „Autobahnverbrechen von Llucmajor“ bekannt wurde, fand Ende 2024 vor dem Provinzgericht in Palma statt. Eine Jury befand beide Angeklagte mit sieben zu zwei Stimmen des Totschlags für schuldig. Daraufhin wurden Gefängnisstrafen von zwölf und 15 Jahren ausgesprochen. Doch die Verurteilten wollten das nicht hinnehmen und legten Berufung ein, die aber vom Obersten Gericht der Balearen zurückgewiesen wurde.

Auch der letzte Versuch der Verteidiger, das Urteil zu Fall zu bringen, scheiterte nun vor dem Höchstgericht in Spanien. Die Anwälte führten an, die Rechte ihrer Mandanten seien missachtet worden und es gäbe keine stichhaltigen Beweise für eine Mittäterschaft. Der Fahrer des Wagens will von der Tat des anderen angeblich nichts mitbekommen haben und sei komplett überrumpelt worden. Man hätte ihn höchstens wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilen dürfen.

Diese Ausrede ließen die Richter aber nicht gelten. Allein der Umstand, dass der Fahrer die Gefahr kannte und den Transporter nicht stoppte, obwohl er von der Trunkenheit des Opfers wusste, reicht für eine Verurteilung als Mittäter aus. Auch der Vorwurf der Befangenheit gegen die vorsitzende Richterin wurde vom Gericht abgeschmettert.

Zusätzlich zu den Haftstrafen müssen die Täter eine Entschädigungssumme von 197.677 Euro an die Eltern und die Schwester von Tim V. zahlen. Außerdem haben sie die Kosten für die Überführung des Leichnams, die Beisetzung und die Trauerfeier zu tragen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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