Rasen bewässern, Auto waschen, Pool befüllen. Damit könnte bald Schluss sein – oder es wird teuer. Viele Kommunen in Deutschland rufen zum Wassersparen auf und verhängen Bewässerungs- und Wasserentnahmeverbote. Bei Verstößen können hohe Bußgelder verhängt werden.
Bis zu 100.000 EuroVerstoß gegen Bewässerungsverbot kann richtig teuer werden

Copyright: iStock/PIKSEL
In einigen Landkreisen ist nicht nur die Entnahme von Wasser verboten, es herrschen darüber hinaus auch Bewässerungsverbote.
Aktualisiert:
Die zuletzt heißen und trockenen Wochen in Deutschland haben nicht nur zu einem hohen Wasserverbrauch geführt, sondern auch vergleichsweise wenig Niederschlag gebracht. Schon die geringen Niederschlagsmengen im Frühling sorgten mancherorts für weniger Grundwasserneubildung.
In vielen Regionen Deutschlands sind deshalb Wasserpegel auf dem Tiefststand, viele Kommunen haben bereits Wasserentnahmeverbote verhängt. Missachtet man diese, drohen hohe Bußgelder. Und die nächste Hitzewelle steht schon vor der Tür.
NRW verbietet vielerorts Wasserentnahme
Zahlreiche Kommunen haben zum Wassersparen aufgerufen und die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen für bestimmte Zeiträume verboten. Wie genau sich das Wasserentnahmeverbot gestaltet und welche Bußgelder dafür fällig werden, unterscheidet sich dabei von Kommune zu Kommune.
In Nordrhein-Westfalen etwa haben mehrere Bezirksregierungen (unter anderem Köln und Münster) die Wasserentnahme aus Flüssen untersagt, wie der „WDR“ berichtet. Dort ist lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen oder das direkte Tränken von Vieh erlaubt. Wer gegen das Verbot verstößt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro. Die Regelung soll noch bis Ende September gelten.
Auch der Nordosten von Nordrhein-Westfalen ist stark betroffen. In Hille, Hüllhorst, Bad Oeynhausen und Löhne dürfen die Bürgerinnen und Bürger Trinkwasser laut „ruhr24.de“ nur noch zum Kochen, Trinken und für die Hygiene nutzen. Jede nicht notwendige Nutzung ist untersagt. Dazu zählen etwa Autowaschen, das Rasenbesprengen oder das Befüllen von Pools. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet.
Wasserentnahmeverbote auch in Niedersachsen
In der niedersächsischen Landeshauptstadt und in der Region Hannover ist die Beregnung von öffentlichen und privaten Flächen laut NDR bereits seit dem 1. Juni verboten. Das Verbot gilt ab einer Temperatur von 27 Grad zwischen 11 und 17 Uhr. Auch hier können im Extremfall bis zu 50.000 Euro Bußgeld fällig werden, wenn gegen die Regel verstoßen wird und somit eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Im Landkreis Goslar ist die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen schon seit dem 1. Mai eingeschränkt. Bis zum 30. September ist die Bewässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie von öffentlichen und privaten Grünflächen mit Wasser aus Grundwasser oder Oberflächengewässern verboten, wie der NDR schreibt.
Trockenheit in mehreren brandenburgischen Landkreisen
In Brandenburg sieht die Lage ähnlich aus. Auch im Landkreis Elbe-Elster ist das Abpumpen von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen, seit dem 2. Juli verboten, wie „rbb24.de“ berichtet. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen zwischen 8 und 20 Uhr noch bis zum 30. September nicht gestattet. In der Landeshauptstadt Potsdam ist die Wasserentnahme aus Seen und Flüssen bis zum 10. Oktober untersagt, im Landkreis Havelland ist das Entnehmen von Wasser ebenfalls seit dem 1. Juli verboten, in Brandenburg an der Havel darf nur zwischen 18 und 8 Uhr Wasser entnommen werden.
Wasserentnahme in Sachsen teilweise verboten
Auch im äußersten Osten der Republik sind die Pegelstände niedrig, etwa in Sachsen. Die Stadt Dresden hat bereits Ende Juni verfügt, dass kein Wasser mehr aus den oberirdischen Gewässern der Stadt entnommen werden darf. Kurz darauf zog die Stadt Chemnitz nach. Dort gibt es bislang zwar kein Verbot, aber die Untere Wasserbehörde des Umweltamts appellierte bereits an Bürgerinnen und Bürger, auf Wasserentnahmen aus Gewässern zu verzichten. Ein Verbot ist hier jederzeit möglich.
Im Landkreis Nordsachsen ist die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen bis Mitte Oktober nicht möglich, wie der MDR berichtet. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Behörden wollen auf verstärkte Kontrollen setzen.
Hohe Bußgelder in Baden-Würtemberg
Der Bodensee hat Ende Juni den historischen Tiefststand des Wasserpegels nur um wenige Zentimeter verfehlt. Kein Wunder, dass auch in Baden-Württemberg schon mehrere Kommunen Alarm geschlagen haben. In der Landeshauptstadt Stuttgart etwa gilt laut der „Stuttgarter Zeitung“ seit dem 16. Juni eine Allgemeinverfügung bis zum 31. August, welche die Wasserentnahme aus Gewässern verbietet. Für private Zwecke darf kein Wasser mehr genutzt werden. Hier droht sogar ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
Der gleiche Betrag kann auch im Landkreis Biberach fällig werden, wenn aus oberirdischen Gewässern Wasser entnommen wird. Hier ist bis zum 31. August nur das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen gestattet.
Deutlich günstiger fällt das Bußgeld im Landkreis Lörrach aus. Hier werden bei Missachtung des Wasserentnahmeverbots zwischen dem 27. Juni und dem 30. Juli lediglich 10.000 Euro fällig. Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf die Entnahme von Oberflachwasser zwecks Bewässerung von Gärten, Sportanlagen oder landwirtschaftlichen Flächen.
In Hessen in vielen Kommunen Wasserentnahme verboten
Auch in Hessen bewegt die Trockenheit viele Kommunen dazu, Wasserentnahmeverbote zu verhängen. So hat etwa Darmstadt die Wasserentnahme aus Bächen, Teichen und Seen seit dem 27. Juni bis zum Widerruf untersagt. Auch im Main-Kinzig-Kreis ist die Lage angespannt. Dort liegen die Pegelstände sämtlicher Gewässer auf einem kritischen Niveau. Daher ist auch dort die Wasserentnahme seit Ende Juni aus Gewässern mit einer Allgemeinverfügung weitgehend eingeschränkt, wie auf der Webpräsenz der Stadt zu lesen ist. In Rodgau im Kreis Offenbach ist es sogar noch kritischer. Die Gemeinde hat Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, Trinkwasser zu sparen.
Wasserknappheit in München
Wasser sparen sollen auch die Einwohnerinnen und Einwohner der bayerischen Landeshauptstadt München. Dort gibt es bislang keine Wasserentnahmeverbote, diese seien jedoch jederzeit möglich. In München rief Oberbürgermeister Dominik Krause die Münchnerinnen und Münchner eindringlich zum Wassersparen auf, die Entnahmekapazitäten seien weitgehend ausgeschöpft. Sollte der Wasserverbrauch nicht sinken, würden weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Die Liste der Kommunen mit Wasserentnahmeverboten hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Um zu erfahren, ob in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis die Entnahme von Wasser verboten ist, können Sie sich auf den Internetseite Ihrer Kommune in Erfahrung bringen. (tsch)
