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Betrunkener Raser tötet FamilienvaterHaftstrafe für Unfallfahrer auf Mallorca

Ein Taschenrechner mit der Aufschrift "Fahrverbot", ein "Geldstrafe"-Stempel und Euro-Banknoten

Symbolbild für Fahrerflucht: Geldstrafe und Fahrverbot mit Euro-Banknoten.

Mallorca: Nach einem fatalen Zusammenstoß wurde ein Autofahrer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Zu einer Haftstrafe von zwei Jahren plus neun Monaten wurde ein 36 Jahre alter Spanier von einem Palma-Gericht verurteilt; die Strafe muss er im Gefängnis absitzen. Der Verurteilte war für einen Unfall mit Todesfolge verantwortlich, den er unter Alkoholeinfluss verursachte und bei dem ein 48-jähriger Familienvater starb. Schwere Frakturen erlitten die 33-jährige Gattin des Verstorbenen, seine zwei Töchter (11 und 13 Jahre alt) und eine Freundin der Mädchen, die alle bis heute unter den Nachwirkungen leiden.

Das fatale Ereignis fand am 23. April 2022 um etwa 23.30 Uhr auf der Straße statt, die Llucmajor mit S'Estanyol verbindet. Mit seinem BMW kam der verurteilte Lenker auf einem geraden Teilstück auf die Gegenfahrbahn ab und prallte frontal in den Renault Megane der Opferfamilie. Bei dem Unfallfahrer wurde ein Atemalkoholwert von 0,68 Milligramm pro Liter gemessen. Dies entspricht knapp 1,4 Promille und liegt deutlich über dem spanischen Limit von 0,25 Milligramm. Das berichtet „Mallorca Zeitung“.

Verhandlung ohne Einigung und seltsame Rechtfertigung

Ein Versuch der außergerichtlichen Einigung im Vorfeld der Verhandlung misslang, weil die Angehörigen des Opfers auf einer Freiheitsstrafe bestanden. Eine Kompensationszahlung von 40.000 Euro wurde vom 36-Jährigen geleistet, zusätzlich zu den 715.000 Euro, die seine Versicherung zuvor bezahlt hatte. Vor Gericht gestand er seine Schuld nur partiell ein. Als Erklärung für den Alkoholgeruch führte er an, dass jemand Bier über ihn verschüttet habe.

Seinerzeit hatten die Polizeibeamten deutliche Ausfallerscheinungen aufgrund von Alkoholeinfluss registriert, wie etwa Lallen und ständiges Wiederholen von Sätzen. Der Mann wurde zwar in Gewahrsam genommen, aber nicht in Untersuchungshaft überstellt. Der Schuldspruch umfasste letztendlich die Tatbestände fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung, angewandt auf drei Fälle. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.