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Auf der FluchtVerurteilter Neonazi will doch keine Frau mehr sein

Website mit Gesetz und Fahndungsplakat von Marla-Svenja Liebich

Marla-Svenja Liebich auf Fahndungsplakat hinter Smartphone mit deutscher Selbstbestimmungsgesetz-Website.

Ein verurteilter Extremist erzeugt Aufsehen.

Seit ungefähr vier Monaten befindet sich die verurteilte rechtsgerichtete Person, welche zuletzt als Marla Svenja Liebich firmierte, auf der Flucht. Nach Liebich wird von den Behörden in Halle gefahndet, da die Person Ende August eine Gefängnisstrafe in der JVA Chemnitz nicht angetreten hat. Man geht davon aus, dass Liebich sich in Russland aufhält. Vorher hatte die Person, die man ursprünglich als Sven Liebich kannte, eine amtliche Geschlechtsänderung von männlich zu weiblich vollzogen.

Eine abermalige Wende kam nun in einem Gespräch auf, welches Liebich aus der Illegalität heraus dem Portal „Euronews“ gewährte. Die Person enthüllte den Wunsch, nicht länger eine Frau sein zu wollen, und identifiziert sich stattdessen als non-binär. Für diese Entscheidung wurde als Begründung angeführt, dass sich Liebich „wegen all dem Hass und der Hetze“ in der weiblichen Rolle nicht mehr geborgen fühle. Das berichtet „FOCUS online“.

Zudem erläuterte Liebich, Zweifel an der persönlichen geschlechtlichen Zuordnung zu hegen. Die Person empfinde sich weder als vollständige Frau noch als Mann, weswegen „es was anderes sein“ müsse. Ein Gesuch für eine abermalige Registrierung unter neuem Namen sei schon am 5. August eingereicht worden. Den hierfür angesetzten Termin am 5. November konnte Liebich allerdings nicht wahrnehmen, weil eine persönliche Anwesenheit erforderlich gewesen wäre – ein Umstand, den die flüchtige Person beanstandet.

Das initiale Urteil wurde im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle gesprochen. Es umfasste eine Haftstrafe über ein Jahr und sechs Monate ohne Aussetzung zur Bewährung aufgrund von Volksverhetzung, übler Nachrede sowie Beleidigung. Dieser Vorfall löste eine Diskussion über das neue Selbstbestimmungsgesetz aus. Jenes trat im November 2024 in Kraft, vereinfacht die Modifikation des Geschlechtseintrags, fordert jedoch nach wie vor eine persönliche Anwesenheit. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.