Unter Cannabiseinfluss hat ein 21-jähriger Autofahrer in Bergheim einen Unfall mit vier zum Teil schwer Verletzten verursacht. Im Kofferraum seines Wagens fand die Polizei noch mehr Berauschendes.
Verletzte bei Unfall in NRWFahrer (21) war bekifft – Fund im Kofferraum bringt noch mehr ans Licht
Bergheim. Schwerer Unfall in Bergheim-Thorr : Dort sind vier Menschen (21, 27, 32 und 34 Jahre alt) verletzt worden, der 32-Jährige so schwer, dass er stationär in eine Klinik musste.
Nach ersten Ermittlungen warteten am Mittwochnachmittag (27. Oktober) gegen 15 Uhr am Kreuzungsbereich der L276 und der Leipziger Straße in Bergheim mehrere Verkehrsteilnehmer an der rotlichtzeigenden Ampel. Der 21-Jährige soll nach derzeitigem Sachstand von hinten aufgefahren sein und die beiden stehenden Autos ineinander geschoben haben.
NRW: Bekiffter Unfallfahrer von Bergheim will vor Polizei flüchten
Der 21-Jährige entfernte sich nach dem Zusammenstoß von der Unfallstelle. Der 32-jährige Unfallbeteiligte kletterte aus dem Fenster seines beschädigten Autos, folgte dem Flüchtenden und konnte diesen stellen.
Spontan gab der 21-Jährige an, keine Fahrerlaubnis zu besitzen und Beifahrer gewesen zu sein, da der Fahrer geflüchtet sei. Die Ermittlungen zu seinen Aussagen dauern an. Der 21-Jährige stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe.
Unfall in Bergheim: Polizei findet Lachgas im Kofferraum
Die Polizei fand im Auto des 21-Jährigen mehrere medizinische Lachgasflaschen in Zwei-Kilo-Gebinden sowie Luftballons. Er gab auf Vorhalt an, dass er und der unbekannte Unfallverursacher während der Fahrt dieses Lachgas konsumiert hätten.
Weitere Überprüfungen ergaben, dass das unfallverursachende Fahrzeug seit September unversichert ist. Das Verkehrskommissariat in Hürth hat in der Sache die Ermittlungen aufgenommen.
Die Polizei warnt vor dem Konsum von Lachgas: Die Wirkung von Lachgas setzt die Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug sicher im Verkehr zu führen, schlagartig und nachhaltig zurück. Fahrzeugführer unter diesem Einfluss sind nicht mehr in der Lage, ein Fahrzeug sicher zu führen. Medizinisches Lachgas fällt zudem unter das Arzneimittelgesetz. (smo)