Sturmtief über NRWVersicherungs-Expertin erklärt: So sollten Sie sich im Schadensfall verhalten

Ein umgekippter Baum liegt auf drei Autos auf der Düsseldorfer Cecillienallee.

Auf Nordrhein-Westfalen kommen zum Ende der Woche orkanartige Böen zu. Habseligkeiten sollten vor dem stürmischen Wetter gut geschützt werden. Das Foto entstand am 10. März 2019 nach dem Sturmtief Eberhard in Düsseldorf.

Köln, das Rheinland und ganz NRW müssen sich zum Ende der Woche auf starke Sturmböen einstellen. Wie sollte man sich auf ungemütliche Folgen einstellen? Und welche Versicherung greift in welchem Schadensfall?

von Niklas Brühl (nb)

Köln. Zum Ende der Woche werden im Westen Sturmböen von bis zu 110 km/h erwartet. Dazu sind auch Starkregen und Gewitter angesagt. Unter diesen Umständen kann es durchaus schnell dazu kommen, dass Häuser, Autos oder weitere Gegenstände beschädigt werden.

Wie kann man sich auf einen derartigen Sturm vorbereiten? Welche Versicherung greift wann? Und wie sollten sich Betroffene im Schadensfall verhalten? Fragen, die man sich häufig erst stellt, wenn es schon zu spät ist.

Sturm über NRW: Mit einfachen Tricks den Windböen vorbeugen

„Grundsätzlich gilt schon bei Eintreten der Sturmwarnung, dass Vorkehrungsmaßnahmen helfen können, Schäden so gering wie möglich zu halten“, sagt Expertin Daniela Behrens, Unternehmenssprecherin der Axa-Versicherung, im Gespräch mit EXPRESS.de.

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Um sich präventiv vor dem stürmischen Wetter zu schützen, beginnen diese Vorkehrungsmaßnahmen laut Daniela Behrens bereits mit einfachen Tricks: „Bringen Sie bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel, Blumenkästen oder -kübel  rechtzeitig in Sicherheit und entschärfen Sie vorhersehbare Gefahrenstellen, wie etwa lockere Markisen. Schließen Sie Fenster und Dachluken und falls vorhanden auch die Fensterläden. Stellen Sie, wenn möglich, Ihr Fahrzeug in eine Garage und fahren Sie es weg von Bäumen.“

Sturmschäden: Welche Versicherung greift in welchem Fall?

Sollte es aber bereits zu spät sein und die Windböen haben schon diverse Schäden angerichtet, stellt sich die Frage nach der greifenden Versicherung. Wo müssen sich Betroffene melden, wenn das Auto oder das eigene Haus in Mitleidenschaft gezogen wurde? „Bei Schäden am eigenen Auto greift die Teilkaskoversicherung. Bei Schäden am Haus und/oder Grundstück greift die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Bei Schäden an Gegenständen im Haus greift die Hausratversicherung“, erklärt Versicherungsexpertin Behrens.

Falls es zu Schäden an Fenstern oder Autoscheiben kommt, sei es wichtig, diese mit Planen oder Folien provisorisch abzudichten, um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Außerdem sollten Geschädigte herumliegende Teile wie abgebrochene Äste oder heruntergefallene Dachrinnen wegräumen – jedoch ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen. „Verständigen Sie darüber hinaus so schnell wie möglich ihre Versicherung über Verluste und die Beschädigung, damit Ihnen umgehend geholfen werden kann“, so Daniela Behrens weiter.

Sturm über NRW: Dokumentation der Schäden sehr wichtig

Ein weiterer Rat der Expertin: Herumliegende Teile sollten zwar entfernt, der zerstörte oder beschädigte Gegenstand hingegen erstmal nicht verändert werden: „Verändern Sie möglichst nichts, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte. Entsorgen Sie zerstörte oder beschädigte Gegenstände daher erst nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung – es sei denn, die zerstörten oder beschädigten Gegenstände bergen eine Gefährdung für Ihre Gesundheit. In diesem Fall können diese natürlich umgehend nach einer Fotodokumentation entsorgt werden.“

Neben Fotos sei auch die Erstellung einer Schadensliste eine gute Möglichkeit, die Schäden für die Versicherung zu dokumentieren. Da viele Versicherungen, vor allem in NRW, immer noch damit beschäftigt sind, die Angelegenheiten der Betroffenen der Flut-Katastrophe im Juli dieses Jahres abzuwickeln, kann es laut Daniela Behrens „bei einem erneut erhöhten Schadenvolumen zu möglichen Wartezeiten bei den Schadensregulierungen kommen“.