Sprungbrett zum IS?NRW-Minister verbietet islamischen Verein – Polizei reagiert mit Razzia

Polizisten gehen bei einer Razzia in ein Wohnhaus.

Mit einer Razzia, hier ein Symbolfoto aus NRW aus dem Juni 2021, hat die Polizei in Dortmund auf das Verbot eines islamistischen Vereins reagiert.

Das NRW-Innenministerium hat am Donnerstag den islamischen Kulturverein Nuralislam verboten. Kurz nach der Bekanntmachung reagierte die Polizei in Dortmund mit einer Razzia an einer Moschee und an Wohnungen.

Wirbel um den islamischen Kulturverein Nuralislam! Wie am Donnerstagvormittag (10. März) bekannt wurde, hat das Land Nordrhein-Westfalen den Verein mit sofortiger Wirkung verboten. Das teilte das NRW-Innenministerium mit.

Der Verein richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung, heißt es in der Bekanntmachung des Landes NRW im Bundesanzeiger.

NRW-Innenministerium verbietet Verein, der als islamistisch eingestuft wird

Nach einem Bericht des „Spiegel“ gilt Nuralislam den Sicherheitsbehörden als Rekrutierungsbörse der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat in Deutschland.

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Laut der Bekanntmachung wird der Verein aufgelöst. Ihm ist demnach jede Tätigkeit untersagt. Es ist zudem verboten, Ersatzorganisationen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen. Auch mehrere Internetauftritte werden laut der Bekanntmachung verboten.

Polizei reagiert nach Verbot mit Razzia: Einsatz an Moschee und Wohnungen

Im Laufe des Vormittags hat die Polizei mit einer Razzia auf das Verbot des Vereins reagiert. Wie eine Sprecherin der Polizei Dortmund gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte, habe es am Donnerstag einen Einsatz an einer Moschee und an Wohnungen von Funktionären des Vereins gegeben. In Dortmund habe sich ein Großteil der Tätigkeit des verbotenen Vereins abgespielt. Es gehe dabei darum, das Vermögen des Vereins zu beschlagnahmen und Datenträger sicherzustellen.

Wie das Innenministerium ankündigte, will sich NRW-Minister Herbert Reul (CDU) am Vormittag zu dem Verbot und damit in Zusammenhang stehenden Durchsuchungen äußern. (tw)