Anzeige läuftMann (48) malt auf NRW-Straße – Kinder wegen ihm plötzlich in Lebensgefahr

Ein aufgemalter Zebrastreifen auf einer Straße ist halb fertig.

Der falsche Zebrastreifen konnte nur mit Mühe entfernt werden.

Nett gemeinte Aktion, aber fast fatale Wirkung: Ein Mann malte in Essen einen falschen Zebrastreifen auf und muss sich jetzt verantworten.

von Thomas Werner (tw)

Diese „Hilfsaktion“ ging mal komplett nach hinten los! In Essen hat ein 48-jähriger Mann versucht, Kindern mit einem eigens aufgemalten Zebrastreifen die Überquerung einer Straße zu ermöglichen. Leider erreichte er mit seiner Aktion das Gegenteil und muss sich nun verantworten.

Wie die Polizei NRW am Sonntag (21. August) berichtet, ist es zu der kuriosen Aktion bereits am Freitag (19. August) gekommen.

Essen: Mann (48) malt eigenständig Zebrastreifen und bringt Kinder in Gefahr

Gegen 13.15 Uhr war die Polizei zu einem Einsatz an die Heckstraße in Höhe Haus Fuhr gerufen worden. Zeugen hatten gemeldet, dass ein Mann dort eigenhändig einen Zebrastreifen auf die Straße male.

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Besonders fatal: Obwohl das „Kunstwerk“ des Mannes noch nicht vollendet war, nutzten einige Kinder diesen falschen Zebrastreifen und wogen sich in Sicherheit. Nur weil die ankommenden Autos abrupt abbremsten, konnten schwere Unfälle verhindert werden.

„Der alkoholisierte 48-Jährige begründete seinen gefährlichen Mal-Drang damit, dass Kinder an dieser Stelle nicht gefahrlos über die Straße laufen könnten. Leider erreichte er hiermit genau das Gegenteil“, erklärt ein Sprecher der Polizei.

Wie die Polizei mitteilt, habe zunächst die Feuerwehr versucht, die Farbe wieder von der Straße zu entfernen. Da die Farbe aber hartnäckiger war als gedacht, musste noch das Tiefbauamt für die Reinigung hinzugezogen werden. Für die Dauer der Reinigungsarbeiten wurde die Straße gesperrt.

Für den 48-Jährigen wird seine, offenbar nett gemeinte, Aktion nun ernste Folgen haben: Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Zudem wird geprüft, ob er für die Reinigungskosten aufkommen muss. (tw)