„Ermordung und Vergewaltigung“Düsseldorfer Rapper muss Geissens Schmerzensgeld zahlen
Düsseldorf/Mannheim – Wieder Ärger für Kollegah. Der Düsseldorfer Rapper muss ordentlich blechen, doch das Geld geht nicht an irgendwen, sondern ausgerechnet an die Promi-Familie Geissen.
Das Landgericht Mannheim verurteilte ihn nun nämlich zu einer Zahlung von stolzen 100.000 Euro. Grund waren mehrere Songzeilen, in denen den noch minderjährigen Geissen-Töchtern Shania und Davina angebdroht wird, sie an ihrem 18. Geburtstag zu besuchen und sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen.
Landgericht fällt Urteil: Kollegah muss Schmerzensgeld an Geissens zahlen
Besonders bitter für den Rapper: Die Zeilen aus dem Song „Medusablick“ stammen nicht einmal von Kollegah selbst. Autor dieser kontroversen Zeilen war der Rapper Jigzaw, ein ehemaliger Schützling Kollegahs. Der selbsternannte „Boss“ ist auf dem Track nur mit einem Gastauftritt dabei.
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Laut Berichten von „vip.de“ warf Dr. Andreas Boele, der Anwalt von Shania und Davina Geiss, Jigzaw vor, „Vergewaltigung, Ermordung und Leichenschändung“ anzudrohen. Das Album erschien über Kollegahs Plattenlabel. Auf Streaming-Diensten wurde der Song bereits entfernt.
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Das Landgericht gab den Geissens nun recht. Demnach muss der Skandalrapper an beide Töchter je 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Sein Kollege Jigzaw erhielt bereits im Oktober dieselbe Strafe. Macht insgesamt also 200.000 Euro. (mei)