Querbeat-Festival in BonnNach Klage eines Anwohners: Jetzt ist das Urteil des Gerichts gefallen

Summerjam Festival: 
Blick auf die Bühne von Querbeat.

Querbeat (hier am 30. Juni 2023 beim Summerjam-Festival) wollen am Samstag wieder in Bonn ihr „Randale & Freunde“-Event durchführen.

Ein Anwohner hatte eine Klage gegen das Festival „Randale & Freunde“ der Bonner Band Querbeat eingereicht. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, ob das Konzert mit mehreren Gästen stattfinden kann.

von Marcel Schwamborn (msw)

Das Gericht hat entschieden! Aufgrund einer Anwohner-Klage stand das Festival „Randale & Freunde“ der Band Querbeat in der Bonner Rheinaue (Samstag, 29. Juli 2023 von 13 bis 22 Uhr) bis kurz vor Start auf der Kippe.

Am Donnerstagabend (27. Juli 2023) gab das Verwaltungsgericht Köln jetzt sein Urteil bekannt: „‚Randale und Freunde‘ darf stattfinden“.

Querbeat haben bei „Randale & Freunde“ unter anderem Clueso dabei

Am Montag war ein Eilantrag gegen das Konzert eingereicht worden, wie eine Sprecherin EXPRESS.de bestätigte. „Der Antragsteller macht geltend, dass die Maximalzahl von jährlich zugelassenen 18 Veranstaltungen nach dem sogenannten Freizeitlärmerlass NRW in der Rheinaue mit dem Termin am Samstag überschritten würde“.

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Die Stellungnahme-Fristen der Stadt und des Veranstalters liefen am Mittwoch ab, anschließend war das Gericht gefragt.

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Dann die erlösende Nachricht für alle Musik-Fans: „Das Gericht lehnte den Antrag heute ab. Zur Begründung führte das Gericht aus: Ob die zumutbare Geräuschbelastung auf dem Grundstück des Anwohners an mehr als 18 Tagen jährlich überschritten wird, ist nach der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung offen. Bei der Beurteilung stellen sich schwierige Fragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, die im Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden können und der Beurteilung im Klageverfahren vorbehalten bleiben.“

Weiter heißt es in der Mitteilung: „Das Gericht hat deshalb eine vom Ausgang dieser Beurteilung unabhängige Interessenabwägung vorgenommen.“

Dabei sei berücksichtigt worden, dass „das wiederholt in Bonn stattfindende Großereignis mit einer zu erwartenden Besucheranzahl von ca. 25.000 Personen für den Kultur- und Tourismusstandort Bonn von besonderer Bedeutung ist.“

Im Urteil heißt es außerdem: „Die bei dem Festival auftretende und aus dem Kölner Karneval bekannte Brasspop-Band ‚Querbeat‘ ist international bekannt und zieht zusammen mit den anderen namhaften Bands ein überregionales Publikum an. Zudem drohen der Veranstalterin bei einer kurzfristigen Absage erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Daher ist das öffentliche Interesse an der Durchführung der Veranstaltung höher zu gewichten als das private Interesse des Anwohners an der Einhaltung der Immissionsrichtwerte auf seinem rechtsrheinisch liegenden Grundstück.“

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Anwohner eine Klage gegen die Bonner Ausführung von „Jeck im Sunnesching“ eingereicht. Auch dieser Eilantrag wurde seiner Zeit abgewiesen. Die Gerichtssprecherin hatte jedoch darauf hingewiesen, dass es sich nun um einen neuen Einzelfall handele, der erneut bewertet werden müsse.

Vor einem Jahr gab es die Klage gegen „Jeck im Sunnesching“

Querbeat haben sich für den Festival-Tag in Bonn Verstärkung von Clueso, Großstadtgeflüster, Friedberg, das Lumpenpack und Radio Sabor Soundsystem eingeladen. 

Um den Lärmschutz in der Rheinaue gibt es seit Jahren Debatten. Die Veranstalter des Konzertgeländes „Kunstrasen“ müssen immer penibel auf die zulässigen Dezibel achten. Zudem muss jeder Auftritt um spätestens 22 Uhr beendet sein. Der Anwohner am Beueler Rheinufer kontrolliert diese Auflagen regelmäßig.