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Handy am SteuerFahrgast stellt SWB-Busfahrer (50) zur Rede, der reagiert unfassbar

Busfahrer

Beide Hände gehören ans Steuer – das sah ein SWB-Busfahrer nicht so und landete vor dem Bonner Amtsgericht.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn  – Busfahrer tragen eine große Verantwortung für ihre Fahrgäste und andere Verkehrsteilnehmer. SWB-Mitarbeiter Albert M. (50, Name geändert) sah das  offenbar nicht so eng...

Als er die kurvige Strecke von Heiderhof nach Muffendorf fuhr, lenkte er rund vier Minuten lang nur mit einer Hand – in der anderen hielt er sein Handy und verschickte Nachrichten.

Busfahrer stand jetzt vor Gericht

Jetzt musste sich der SWB-Busfahrer wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Denn wegen der Handynutzung hatte ihn der einzige Fahrgast (20, Student) zur Rede gestellt – kurz darauf ging es rund.

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Das spätere Opfer war am 23. August am Pappelweg in den Linienbus gestiegen. Der sollte um 20.50 Uhr abfahren, tat es aber erst Minuten später. Der Student wunderte sich noch, denn für ihn war zunächst kein Grund für die Verspätung erkennbar.

Fahrstil war laut Zeuge „beängstigend“

Es wurde eine Horror-Fahrt. Den Fahrstil des Busfahrers beschrieb der Student vor Gericht als „beängstigend“. Albert M. sei teilweise in Schrittgeschwindigkeit gefahren, habe abrupt abgebremst und sei, als die Ampel auf Grün wechselte, nicht losgefahren. Dafür sei er in Muffendorf mit dem Bus grundlos stehen geblieben.

Der 20-Jährige, der inzwischen bemerkt hatte, was der Fahrer  am Steuer trieb,  hielt es nicht mehr aus. Er drückte den Stoppknopf, ging nach vorne und forderte Albert M. auf, das Telefon wegzulegen. Daraufhin wurde er laut Anklage vom 50-Jährigen beleidigt, gewürgt und aus dem Bus geworfen!

Angeklagter bestritt das Würgen

Vor Gericht bestritt Albert M. das Würgen. Er will den Fahrgast nur gedrückt haben. „Das war Notwehr“, erklärte er. Auch  das mit dem Handy stimme nicht, behauptete der Busfahrer, der zum Prozess in seiner SWB-Uniform erschienen war und sich selbst verteidigte.

Video zeigt etwas Anderes

Blöd nur, dass es in dem Linienbus eine Überwachungskamera gibt.  Auf einem vierminütigen Video, das im Prozess abgespielt wurde, hält Albert M. die ganze Zeit sein Handy in der Hand. Auch die Attacke auf den Fahrgast ist zu sehen.

Am Ende verurteilte  Richter Gerd Kathstede den Angeklagten zu 180 Tagessätzen à 50 Euro und entzog ihm für neun Monate die Fahrerlaubnis. „Es kann nicht sein, dass Leute Angst haben, Bus zu fahren – nur wegen Leuten wie ihnen“, so der Richter in der Urteilsbegründung.

Führerschein wurde noch im Gerichtssaal beschlagnahmt

M.s Führerschein ließ er direkt im Gerichtssaal beschlagnahmen – von zwei Wachmännern. Das war sicherer, denn der  50-Jährige war impulsiv, aggressiv aufgetreten. So hatte er das Opfer, als es erklärte, nach dem Vorfall zwei Monate lang wegen Angstzuständen in psychologischer Behandlung gewesen zu sein, ausgelacht.

Albert M. ist kein Unbekannter. Ende 2017 bekam er bereits einen Strafbefehl über 2400 Euro wegen Nötigung. Auf der Pützchens Chaussee hatte er mit seinem Privat-Pkw einen Schulbus ausgebremst, um den Fahrer wegen einer Nichtigkeit zur Rede zu stellen. Die beiden Männer stritten sich, dann prügelten sie sich vor den Augen der Schüler.