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CoronavirusBonn verbietet Fußballübertragungen in bestimmten Bereichen

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Vom 21. bis 24. August verbietet die Stadt Bonn Fußballübertragungen in bestimmten Bereichen. Das Foto zeigt Fans in einem Biergarten am 31. Mai 2020, die sich am 29. Spieltag der 2. Bundesliga das Spiel Dresden gegen Stuttgart anschauten. 

von Stefan Schultz (stz)

Bonn – Fußball-Fans freuen sich schon auf das Wochenende. Freitagabend läuft das Finale der UEFA Europa League, Sonntagabend wollen sich die Bayern die Champions League-Krone aufsetzen. Und wenn das Wetter mitspielt, locken die Spiele viele Menschen in die Außengastronomie.

Doch die Stadt Bonn hat jetzt die Reißleine gezogen. Im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen dürfen die Spiele nicht übertragen werden.

Hintergrund ist unter anderem ein Vorfall vom Mittwoch in Poppelsdorf. Ein Wirt hatte seine TV-Geräte so platziert, dass viele Menschen auf den Bürgersteigen stehen blieben, die Mindestabstände nicht einhielten und keine Masken trugen.

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Fußballübertragung: Poppelsdorfer Wirt muss zahlen

Die Zuschauermenge wurde aufgelöst, die Geräte aus dem Eingangsbereich weggeräumt und gegen den Wirt ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Er muss mit einer Strafe von 2000 Euro rechnen.

Als öffentlicher Raum gilt zum Beispiel auch die Fläche, die ein Gastwirt zurzeit nutzt, wo ansonsten Pkw-Parkplätze zur Verfügung stehen. Dort darf kein TV-Gerät stehen.

Sofern Gaststätten eigene Außenflächen haben und die Wirte die Einhaltung der Coronaschutzverordnung gewährleisten können, ist die Fußballübertragung weiter möglich. Dies gilt auch in den Gaststätten.

Die Allgemeinverfügung der Stadt gilt vom 21. bis 24. August 2020. (stz)