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Zigaretten, Streaming, NachnahmeDas ändert sich im März für uns

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Raucher müssen tiefer in die Tasche greifen. Marktführer Philipp Morris erhöht ab März 2018 die Preise. 

Köln – Am 1. März 2018 treten in Deutschland mehrere Gesetzesänderungen und Neuerungen in Kraft. Was sich zum Monatsbeginn in Deutschland ändert, haben wir für Sie in der Übersicht zusammengestellt.

Viele Zigaretten werden teurer

Viele Raucher in Deutschland müssen ab März mehr für ihre Zigaretten bezahlen: Bereits im Januar hatte der Zigarettenriese Philip Morris den Händlern mitgeteilt, dass ab dem 1. März die Preise erhöht oder die Packungen verkleinert würden. So werde etwa die Packung Marlboro im Automatenverkauf ab dem 1. März nur noch 22 statt 23 Zigaretten enthalten, aber weiterhin 7 Euro kosten. Auch bei den Marken L&M und Chesterfield würden die Packungen teurer oder enthielten weniger Zigaretten.

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Für Wissenschaft und Forschung wird das Urheberrecht geändert

Die Regeln zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung werden zum 1. März überarbeitet. Ziel soll sein, in Zeiten der Digitalisierung mehr Rechtssicherheit für Unis und Forscher zu schaffen, heißt es aus dem Bundesbildungsministerium. Das neue Gesetzt erlaubt es beispielsweise Hochschullehrern, künftig einfacher urheberrechtlich geschützte Werke in einen elektronischen Semesterapparat einzustellen. Außerdem können Wissenschaftler in Zukunft große Mengen an Texten mit entsprechender Software analysieren. Zudem können Bibliotheken Kopien von wissenschaftlichen Artikeln auf Einzelbestellung digital versenden.

Streaming ab Ende März 2018 europaweit möglich

Streaming-Fans, aufgepasst: Wer im Urlaub gerne kostenpflichtige Streaming-Angebote weiter nutzen möchte, kann das ab dem 20. März tun. Denn dann können Verbraucher Streamingdienste wie Netflix, Spotify und Co. auch im EU-Ausland nutzen – die Ländersperren werden dann aufgehoben. Das heißt: Der Anbieter darf auch im EU-Ausland für das Angebot keine zusätzlichen Gebühren erheben, oder gar den Zugang verhindern. Bisher gab es hier in vielen Fällen Ländersperren, das sogenannte Geoblocking. „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“, hieß es dann.

Wichtig: Die Neuerung gilt nur für eine begrenzte Zeit im Ausland wie Urlaube oder Dienstreisen für Online-Abodienste in den Bereichen Film, Sport, Musik, E-Books und Videospiele. Alle anderen, gratis im Netz verfügbaren Inhalte hingegen, wie beispielsweise Sendungen in den Mediatheken von Öffentlich-Rechtlichen, sind von der Verordnung ausdrücklich nicht berührt. Hier gelten weiterhin die nationalen Regelungen.

Nur noch eine Gebühr bei der Nachnahme bezahlen

Wer gerne im Internet bestellt und sich Waren liefern lässt, zahlt öfter mal per Nachnahme. Das heißt, dass man den Warenwert beim Postboten begleicht – zusätzlich fielen dabei zwei Gebühren an: das Nachnahmeentgelt sowie ein Übermittlungsentgelt. Ab dem 1. März 2018 müssen Kunden, die ihre Bestellung per Nachnahme ordern, nur noch ein Entgelt bezahlen: Möglich wurde dies durch eine Genehmigung der Bundesnetzagentur. 

Alle Neuwagen müssen dieses Notrufsystem haben

Ab 31. März 2018 müssen alle Neuwagen mit dem Notrufsystem eCall ausgestattet sein. Dieses setzt bei einem Unfall automatisch einen Notruf an die Nummer 112 mit dem genauen Standort sowie weiteren wichtigen Informationen ab. Der Notrufknopf kann zwar auch manuell ausgelöst werden, aber Sinn des Systems ist vor allem, dann Rettungskräfte zu alarmieren und den Standort durchzugeben, wenn die Insassen des Autos dazu nicht mehr in der Lage sind. Dafür müssen Autos mit einem GPS-Empfänger, einer Antenne, Crash-Sensoren und einer Sprechanlage ausgerüstet sein.

(sar / mit dpa)

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