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Eigentümer und MieterSaftige Strafe für alle, die Möbel in der Garage haben

garage symbolbild

Als Eigentümer darf man alles in seine Garage stellen, was man möchte? Das sieht der Gesetzgeber anders. Im Zweifelsfall droht sogar eine empfindlich hohe Geldstrafe.

von Dorothea Köhler (dok)

Köln – Mit einer Strafe von mehreren Hundert Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit muss man rechnen, wenn man zu Hause was tut? Die Garage mit Möbeln zustellen. Doch wie sieht die Gesetzeslage aus?

Weshalb darf man Couch, Fernseher, Rasenmäher, Lampenschirme und Küchengeräte nicht einfach bedenkenlos in der eigenen Garage unterbringen?

Wer kennt es nicht? Wenn der Winter naht, wollen Sonnenschirm, Blumenkübel, Klappstühle und Sonnenliegen verstaut werden. Da fällt es vielen leicht, das Sammelsurium schnell in die Garage zu bringen. Doch das kann teuer enden.

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Was darf in der Garage stehen?

In den Landesbauordnungen steht, dass Unterstände für den Wagen nur im zulässigen Rahmen genutzt werden dürfen. Das heißt: Dort steht das Auto. Allerdings gibt es Ausnahmen. Zubehör wie

  • Scheibenreiniger
  • Werkzeug
  • Felgen
  • Kindersitz
  • Pflegemittel
  • Reifen
  • und Putzmittel

dürfen ebenfalls in einer Garage untergebracht werden. Eigentümer und Mieter können außerdem noch Moped, Fahrrad und Motorrad parken. Regale oder Schränke, die zum Lagern von Autozubehör gedacht sind, sind auch erlaubt. Offene Stellplätze sind davon ausgenommen. Das hatte das Amtsgericht Stuttgart im Jahr 2016 entschieden (Az. 37 C 5953/15).

Unterschied zwischen Garage und Lagerraum

Grundsätzlich gilt: Das Gesetz unterscheidet sehr genau zwischen Garagen und Lagerräumen. Wenn also Möbel in einer Garage stehen, kann sie dadurch zum Lagerraum werden. Juristisch betrachtet wird folglich die Nutzung geändert – und dafür braucht man in Deutschland eine Genehmigung.

Wer die nicht hat, wird im schlimmsten Fall zur Kasse gebeten. Denn eine Garage ist ein Raum für Kraftfahrzeuge.

Das gilt übrigens nicht nur für Mieter einer Garage. Auch ein Eigentümer darf in seiner Garage nicht tun und lassen was er will – auch, wenn es sich um sein Eigentum handelt.

Garage mit Möbeln: 500 Euro Strafe möglich

Fehlt die besagte Genehmigung, können Behörden diverse Auflagen machen, den Rückbau fordern und Strafen verhängen. Im Jahr 2013 berichtete die ARD beispielsweise über einen Fall aus Hessen. Der Mann sollte 500 Euro zahlen, weil er neben seinem Kleinwagen einige andere Dinge in seiner Garage lagerte.

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(dob)