Mutter gegen MutterSo lief der Katzenberger-Prozess

Iris Klein (46) erschien mit schwarzen Zöpfen und im langen Sommerkleid, die manikürten Füße steckten in Pantoletten.

Iris Klein (46) erschien mit schwarzen Zöpfen und im langen Sommerkleid, die manikürten Füße steckten in Pantoletten.

Frankenthal – Aufatmen im Hause Katzenberger: Der Rechtsstreit von Daniela Katzenbergers Oma mit ihrer Enkelin und ihrer Tochter könnte mit einem Vergleich zu Ende gehen.

Daniela Katzenberger (26) und deren Mutter, Dschungelcamp-Teilnehmerin Iris Klein (46), signalisierten wie die Großmutter am Dienstag vor dem Frankenthaler Landgericht die Bereitschaft, sich gütlich zu einigen. Die Großmutter hatte ihre Enkelin Daniela und ihre Tochter auf Unterlassung bestimmter Äußerungen verklagt.

Mutter gegen Mutter

Im Gerichtssaal prallten Welten aufeinander: Iris Klein erschien mit schwarzen Zöpfen und im langen Sommerkleid, die manikürten Füße steckten in Pantoletten. Auf der anderen Seite saß ihre Mutter, die Großmutter der „Katze“: Dunkler Blazer zur dunklen Hose, weißes Oberteil, geschlossene Schuhe.

Alles zum Thema Daniela Katzenberger

In dem Streit ging es vor allem um eine Aussage Kleins, ihre Mutter habe sie 1984 bei einer Schwangerschaft vor die Wahl gestellt, diese entweder abzubrechen oder auszuziehen. Diese Behauptung tauchte auch in einem Buch von Daniela Katzenberger auf. Die Großmutter und ihr Anwalt bestritten vor Gericht diese Aussage.

Einigung in Sicht

Ob die Behauptung über Katzenbergers Großmutter wahr oder unwahr ist, spielte vor Gericht zunächst keine Rolle. Die Zivilkammer bewegte beide Seiten zu einer gütlichen Einigung.

Die Großmutter sagte, sie habe eigentlich gar nicht vor Gericht ziehen wollen. Stattdessen habe sie versucht, ihre Tochter und ihre Enkelin zu erreichen, um sich mit ihnen zu einigen. Doch zu beiden habe sie keinen Kontakt herstellen können.

Kummermehr, Anwalt der TV-Blondine und ihrer Mutter, gibt sich kompromissbereit. Er habe schon den Verlag kontaktiert, in dem das Buch von Katzenberger erschienen sei, sagt er. Dort sei man bereit, die umstrittene Passage von der nächsten Ausgabe an komplett zu streichen.

Zugleich bestehen Klein und Kummermehr aber auch darauf, dass die Aussagen über die Großmutter wahr seien. Im Sinne des Familienfriedens seien sie gewillt, die Aussagen zurückzunehmen, sagt Kummermehr. Allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Das bedeutet, dass eine Erklärung nur abgegeben wird, um einen Rechtsstreit zu beenden - man distanziert sich also gleichzeitig davon.

Beide Seiten müssen nun eine Formulierung finden, die allen gerecht wird. Dazu haben sie bis zum 6. August Zeit. Schaffen sie es nicht, sich gütlich zu einigen, sehen sie sich Ende August vor Gericht wieder. Dann geht es mit der Beweisaufnahme weiter - erste Zeugen wurden schon benannt.

„Das muss ich mir nicht geben“

Katzenberger selbst kam nicht zum Gerichtstermin. Sie stellte stattdessen Anwalt Kummermehr eine Vollmacht aus. Nachdem sie mitbekommen habe, welcher Medienrummel auf sie warte, habe sie gesagt: „Das muss ich mir nicht geben“, verrät der Anwalt.