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Von Auto erfasstTodes-Drama an Karneval – jetzt ist klar, warum die Opfer (†20, †18) auf der Straße waren

Zwei Holzkreuze stehen am Fahrbahnrand, davor Blumen, Kerzen und ein Engel aus Stein.

An der L163 bei Weilerswist stehen zwei Kreuze für die verstorbenen Freunde. Das Foto wurde am 14. März 2024 gemacht.

Der tödliche Unfall in Weilerswist an Karneval beschäftigt Polizei und Staatsanwaltschaft weiterhin. Jetzt ist zumindest eine zentrale Frage geklärt.

von Thomas Werner (tw)

Es war die Schock-Meldung rund um Karneval 2024 im Kölner Umland: In der Nacht auf Rosenmontag (12. Februar 2024) waren zwei Freunde (†18, †20) in Weilerswist von einem VW Polo GTI erfasst und getötet worden. Die jungen Männer waren auf dem Heimweg von einer Karnevalsfeier.

Die Bilder vom Unfallort: kaum zu ertragen. Der schwer verbeulte VW (auf der linken Seite) ließ die Wucht des Aufpralls erahnen.

Tödlicher Unfall in Weilerswist: Neue Details mehrere Monate später

Die beiden Männer waren auf der Straße (L163 zwischen Weilerswist und Metternich) unterwegs, der 33-jährige Unfallfahrer hatte nach rechts ausweichen wollen, traf die Männer aber mit der linken Autoseite. Der 20-Jährige verstarb noch vor Ort, der 18-Jährige erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen.

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Die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den 33-Jährigen dauern immer noch an. Und Stück für Stück werden weitere Details bekannt.

Jetzt ist klar: Eine der zentralen Fragen des Falls ist beantwortet – warum befanden sich die beiden toten Männer überhaupt auf der Straße?

Ein stark beschädigtes Auto steht nach dem Zusammenprall mit zwei Menschen auf einer Landstraße.

Der VW Polo GTI wurde bei dem folgenschweren Unfall in der Nacht zu Rosenmontag (12. Februar 2024) schwer beschädigt. Dahinter der Audi TT, den der Polo-Fahrer überholt hatte.

Am Donnerstag (23. Mai 2024) hat Franz Küpper, Polizeisprecher in Euskirchen, Informationen von EXPRESS.de bestätigt, die diese Frage beantworten.

Aus der Gruppe, mit denen die beiden jungen Männer auf der Karnevalsparty waren, fungierte eine Person als Fahrer. Da sein Auto aber schon voll besetzt war, brachte er zunächst einen Teil der Gruppe zu einem McDonald’s in der Nähe und versprach den späteren Opfern, danach zurückzukehren, um sie abzuholen. Doch dazu kam es nicht.

„Sie (die späteren Opfer, d. Red.) sind nach unseren Erkenntnissen dem Fahrzeug auf der Fahrbahn entgegengekommen. Das belegt eine Zeugenaussage“, so Küpper zu EXPRESS.de. Dort kam es dann zum tödlichen Crash. Der VW-Fahrer hatte die beiden Männer bei einem Überholmanöver (an der Stelle ist Überholen erlaubt) in der Dunkelheit offenbar zu spät gesehen.

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Bisher war eine Vermutung von Polizei und Staatsanwaltschaft Bonn gewesen, dass die beiden Männer auf die andere Straßenseite wollten, um dort einen kleinen Weg, eine Abkürzung, nach Weilerswist-Großvernich zu nutzen. Diese Version ist mittlerweile vom Tisch.

Die beiden Opfer sollen laut Auskunft der Polizei zum Unfallzeitpunkt „erheblich alkoholisiert“ gewesen sein, genaue Werte werden aber nicht kommuniziert. Auch der Polo-Fahrer hatte eine Blutprobe abgeben müssen, bei ihm wurde aber weder Alkohol- noch Drogenkonsum festgestellt.

Noch nicht klar ist, mit welcher Geschwindigkeit der VW die beiden Männer erfasste. „Das Sachverständigengutachten zur Unfallrekonstruktion liegt noch nicht vor“, so Küpper. Laut EXPRESS.de-Informationen soll der Audi, den der VW kurz vor dem Unfall überholte, mit etwa 50 km/h unterwegs gewesen sein, zum Überholen beschleunigte der VW dann. An der Unfallstelle sind 100 km/h erlaubt.

Der 33-Jährige, nach EXPRESS.de-Informationen ein Mann aus Weilerswist, der u.a. seit Jahren als Rettungssanitäter arbeitet, war in der Nacht des Unfalls für einige Stunden auf der Polizeiwache gewesen, lässt sich allerdings anwaltlich vertreten und hat noch keine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft gemacht.

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„Er ist hierzu aber wegen des ihm zustehenden Aussageverweigerungsrechts auch nicht verpflichtet“, sagt Küpper. Es gelte bis auf Weiteres die Unschuldsvermutung. Ob es überhaupt zu einer Anklage kommt, ist unklar.

In der Unfallnacht waren sowohl das Handy als auch das Auto von der Polizei als Beweismittel sichergestellt worden, beides befindet sich nun aber schon seit längerer Zeit wieder im Besitz des 33-Jährigen. „Hinweise auf einen technischen Defekt am Fahrzeug oder dahingehend, dass das Handy zum Unfallzeitpunkt in Benutzung gewesen sein könnte, haben sich nicht ergeben“, so Küpper.