Aufruhr in Köln 2018Nächster Wirbel um Kölner „Pulverteufel“ – wird er schon wieder verurteilt?

Ein Mann in einem blauen Kittel wird von Einsatzkräften abgeführt.

Im April 2018 löste der Leverkusener den Gift-Einsatz am Landgericht aus.

Er sorgte 2018 für einen Großeinsatz im Kölner Justizzentrum. Das könnte für den „Pulverteufel“ nun weitere Folgen haben.

von Thomas Werner (tw)

Sein Spitzname hat in Köln blitzschnell die Runde gemacht, und das aus gutem Grund: Ein heute 52-Jähriger verstreute 2018 im Kölner Justizzentrum weißes Pulver – und sorgte damit für einen Großeinsatz an der Luxemburger Straße. Das Gebäude wurde komplett geräumt. Seitdem ist er als „Pulverteufel“ bekannt.

Jetzt steht der Täter erneut vor Gericht: Das Land Nordrhein-Westfalen verlangt Schadenersatz von dem Mann. In dem Zivilprozess, der am Donnerstag (26. Oktober 2023) vor dem Kölner Amtsgericht begann, fordert das Land knapp 1220 Euro von dem 52-Jährigen.

Gerichtsfall in Köln: „Pulverteufel“ steht schon wieder vor Gericht

2018 stand der Mann wegen eines Stalking-Prozesses vor Gericht. Dabei hatte er das zunächst unbekannte Pulver mit ins Gebäude gebracht.

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Als Justizwachtmeister ihn durchsuchten, hatte der Mann die Substanz verstreut und dabei angedeutet, dass sie möglicherweise gefährlich sei. Daraufhin kam es zu einem Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr. Zudem rückte eine „Analytische Task-Force“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe an.

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Später stellte sich heraus, dass es sich bei dem Pulver um harmlosen Traubenzucker handelte.

Das Land will von dem 52-Jährigen nun die Kosten für den Krankentransport zweier Justizwachtmeister in die Kölner Uni-Klinik erstattet haben. Zudem soll der Beklagte die Behandlungskosten für einen der beiden Wachtmeister übernehmen.

Letztes Wort: 2020 sprach der Angeklagte über sechs Stunden lang

Der 52-Jährige sitzt derzeit im Gefängnis. Für den Pulver-Vorfall hatte das Kölner Landgericht ihn im Dezember 2020 wegen Vortäuschens einer Straftat zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Laut der damaligen Anklageschrift hatte der Vorfall Gesamtkosten in Höhe von rund 39.000 Euro verursacht. Der Leverkusener war zudem wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Bedrohung verurteilt worden.

Ein Urteil in der Klage soll Ende November gesprochen werden. Was dort – unabhängig vom Urteil – passiert, steht ebenfalls unter Beobachtung. Bei seiner Verurteilung 2020 hatte der Mann das letzte Wort – und redete sechs Stunden lang! Wegen Prozessverschleppung wurde ihm schließlich das Wort entzogen. (mit dpa)