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Stalking-Horror in Köln„Ich werde dich für immer lieben“

Stalker nutzen heutzutage auch die sozialen Medien, um ihre Opfer zu verfolgen.

Stalker nutzen heutzutage auch die sozialen Medien, um ihre Opfer zu verfolgen (Symbolfoto)

Stalking in Köln: Drei schockierende Fälle wurden jetzt vor Gericht verhandelt.

Es fängt oft harmlos an, doch es wird zum Albtraum. Unerwünschte Anrufe, Nachrichten, Besuche vor der eigenen Haustür. Aus einem Verehrer wird ein Stalker – und für die Opfer beginnt die Hölle.

Allein in Köln wurden 2024 schon 647 Fälle angezeigt, die meisten Opfer sind Frauen. Diese Woche standen gleich drei schockierende Fälle vor dem Kölner Amtsgericht.

Für eine bekannte Soap-Darstellerin wurde das Leben zur Qual. Auf Instagram wurde sie laut ihren Angaben mit Nachrichten bombardiert, auch Freundinnen, Freunde und Bekannte wurden kontaktiert. Doch es wurde immer schlimmer. Plötzlich tauchten gefälschte Pornobilder mit ihrem Gesicht auf, erstellt mit Künstlicher Intelligenz. Der Stalker schickte sie an ihre Agentur sowie Kolleginnen und Kollegen.

In einer Nacht wurde sogar das Auto der Frau mit Eiern beworfen, daneben ein Zettel: „Du Schlampe!“ Vor Gericht sprach die Schauspielerin von einem „ekligen Gefühl“. Doch dann der Schock im Gerichtssaal: Obwohl die Staatsanwaltschaft sechs Monate Haft forderte, wurde der angeklagte Schauspieler freigesprochen. Die Beweise reichten dem Gericht nicht aus.

Am Dienstag der nächste Fall am Amtsgericht: Eine Frau, sichtlich angespannt, wartete auf ihren mutmaßlichen Peiniger – ihren Ex-Partner.

Er soll sie monatelang per E-Mail beleidigt und an ihrer Wohnung und am Arbeitsplatz belästigt haben. Doch der Angeklagte? Er erschien einfach nicht zur Verhandlung! Das Urteil erging in seiner Abwesenheit: 2700 Euro Geldstrafe. Da der Mann nicht vorbestraft ist, taucht die Strafe nicht im Führungszeugnis auf. Er kann noch Einspruch einlegen, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Eine junge Studentin wurde zwei Jahre lang von einem unerwünschten Verehrer terrorisiert. Sie lernte ihn bei Spieleabenden kennen, doch er akzeptierte ihre Zurückweisung nicht.

Mit Anrufen und Nachrichten auf TikTok oder Instagram belagerte er sie. „Ich fühle mich langsam belästigt, lass mich in Ruhe“, schrieb sie ihm. Seine Antwort: „Ich werde dich für immer lieben.“

Als sie nach einem Auslandsaufenthalt zurückkam, lagen Blumen und eine Karte vor ihrer Tür. „Ich habe diese Blumen wachsen lassen, ich habe gewartet, um sie dir zu geben“, stand darauf. Für die Studentin war die Grenze überschritten. Vor Gericht fragte der Anwalt des Angeklagten sie dreist: „Übertreiben Sie nicht etwas?“ Der Richter sah das anders und verurteilte den Supermarktleiter zu 2800 Euro Geldstrafe.

Die Fälle zeigen, wie wichtig es für Opfer ist, sich zu wehren. Rechtsanwältin Eva Kuhn aus Köln hat schon viele Opfer von Stalking vertreten und weiß, was zu tun ist. „Viele Frauen fühlen sich unwohl, sie haben Angst – und sie wollen einfach, dass es aufhört“, sagt Kuhn.

Ihr Rat: Alles lückenlos dokumentieren, Anzeige erstatten und beim Gericht sofort ein Kontaktverbot beantragen. Verstößt der Stalker dagegen, drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Ordnungshaft. Kuhn appelliert an alle betroffenen Frauen und Männer, sich Hilfe zu suchen, etwa beim Weißen Ring oder direkt beim Opferschutz der Kölner Polizei. (red)