Auf einer wichtigen Kölner Straße werden jetzt Maßnahmen zum Lärmschutz umgesetzt.
Tempo 30 auf Kölner StraßeJetzt macht die Stadt Ernst

Copyright: Uwe Weiser
Auf der Luxemburger Straße herrscht viel Verkehr. Hier ein Archivfoto vom 14. Februar 2024.
An der Luxemburger Straße ist es viel zu laut – jetzt kommt Tempo 30! Wie die Stadt Köln am Dienstag (12. August 2025) bekannt gibt, wird die Geschwindigkeit zwischen Barbarossaplatz und Militärringstraße in beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h beschränkt.
Mit der entsprechenden Beschilderung wird am Montag (25. August) begonnen. „Aktuell erfolgen vorbereitende Maßnahmen, etwa das Installieren von Schildermasten“, so ein Sprecher des städtischen Presseamtes.
Die Tempo-Änderung bedingt auch eine Anpassung der Ampeln an den Kreuzungen mit Eifelwall und Moselstraße, da sich die Stadtbahn hier den Verkehrsraum mit dem Kfz-Verkehr teilt. Diese Anpassung erfolgt laut Stadt zeitgleich mit der „Tempo 30“-Beschilderung. Für die Arbeiten wird eine von je zwei Fahrspuren punktuell eingeengt.
„Im Sinne des Gesundheitsschutzes der hier lebenden Menschen und auch im Hinblick auf unsere Ziele der Verkehrssicherheit sehe ich es als vernünftigen Schritt an, dass wir nun die Geschwindigkeit in diesem Abschnitt der Luxemburger Straße reduzieren dürfen. Wir werden die Entwicklung des Verkehrsflusses eng im Auge behalten“, erklärte Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität der Stadt Köln.
Die Stadt wird darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen prüfen, um den Lärmschutz weiter zu erhöhen.
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Bereits Mitte 2024 beabsichtigte die Verwaltung zum sofortigen Schutz der Gesundheit der Anwohnenden die Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung. Dieses Vorhaben musste aufgrund eines seinerzeit fehlenden Lärmgutachtens, das den Anforderungen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entspricht, zurückgestellt werden.
Luxemburger Straße: Lärm laut Gutachten gesundheitsgefährdend
Das erforderliche Lärmgutachten liegt mittlerweile vor und bestätigt, dass die Lärmbelastung an dem genannten Abschnitt der Luxemburger Straße über den durch die Rechtsprechung festgelegten Grenzwerten liegt und damit für die Anwohnerinnen und Anwohner erheblich gesundheitsgefährdend ist.
Die Anordnung zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit erfolgt auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Zulässigkeit der Herabsetzung ist an Bedingungen gebunden. Eine streckenbezogene Temporeduzierung, wie auf der Luxemburger Straße, ist im begründeten Ausnahmefall zulässig. (iri)