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Kölner SilvesternachtEx-Polizei-Chef klagt vor Gericht: Darum geht es ihm

Wolfgang Albers spricht auf einer Pressekonferenz.

Wolfgang Albers, hier bei einer Pressekonferenz im Jahr 2015, war bis Januar 2016 Polizeipräsident von Köln. 

Die skandalöse Silvesternacht 2015/2016 - sie beschäftigt Mitte der Woche einmal mehr ein Gericht. Diesmal geht es um den damaligen Kölner Polizeipräsidenten: Wolfgang Albers klagt.

Die Vorfälle in der Silvesternacht 2015/2016 auf der Kölner Domplatte hatten auch personelle Konsequenzen: Nach der Kritik am Polizeieinsatz war der damalige Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers von der NRW-Landesregierung um Hannelore Kraft (SPD) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.

Dagegen klagt Albers seit Jahren. In der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln war der Jurist nicht erfolgreich. Jetzt schauen sich die obersten NRW-Verwaltungsrichter das Thema am Mittwoch, 15. Dezember an.

Silvesternacht Köln: Ex-Polizeipräsident Albers klagt vor Gericht

Dabei geht es um zwei juristische Ebenen. Albers beruft sich darauf, dass seine Entlassung nicht gerechtfertigt gewesen sei. Aber er wendet sich auch dagegen, dass Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als politische Beamte geführt werden, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Hier sieht der Kläger einen Verstoß gegen die Verfassung.

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Albers war am 12. Januar 2016 in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden, noch nicht einmal zwei Wochen nach dem berüchtigten Jahreswechsel 2015/2016. Zu diesem Zeitpunkt war die Nacht rund um Dom und Kölner Hauptbahnhof noch längst nicht aufgearbeitet. Wie viele Frauen Opfer von sexueller Gewalt, Übergriffen und Diebstählen durch junge Männer mit ausländischem Hintergrund wurden, hat sich erst nach und nach herausgestellt.

Die damalige Landesregierung von SPD und Grünen und Innenminister Ralf Jäger (SPD) standen direkt nach der Nacht, die bundesweit für Empörung gesorgt hatte, massiv unter Druck.

Fünf Jahre später war die strafrechtliche Aufarbeitung abgeschlossen. Es gab 1210 Strafanzeigen. 46 Menschen wurden angeklagt und 36 verurteilt. Dabei ging es auch um sexuelle Nötigung, verurteilt wurden für diesen Vorwurf am Ende aber nur zwei Männer. Die Nacht gilt für viele als Wendepunkt oder Ende der Willkommenskultur in Deutschland.

Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des NRW-Landtags hatte 2017 mangelnde Führung, Kooperation und Kommunikation bei der Polizei und anderen Behörden als Gründe aufgezeigt. Es seien Fehler bei der Landes-, aber auch Bundespolizei und den Kölner Ordnungsbehörden passiert. (dpa)