Noch vor dem Start der Sommersaison hat es in Köln einen Badeunfall gegeben. Eine Wette mit fatalen Folgen. Dabei warnt die DLRG seit Jahren vor den Gefahren der Rheinströmung. Ein EXPRESS.de-Kommentar.
Kölner Rhein-DramaHört auf damit! Dieser „Scherz“ ist nicht nur dumm, sondern auch tödlich
Der Sommer hat noch gar nicht richtig begonnen, aber schon gibt es den ersten Rheinunfall! Zwei Männer (36, 47) hatten am Donnerstag (1. Mai 2025) wohl eine Wette abgeschlossen, wer schneller schwimmend den Rhein überqueren kann.
Was für eine dämliche Idee, was für eine bescheuerte Wette! Der 36-Jährige stieg dann tatsächlich ins Wasser und wurde von der Strömung abgetrieben. Seitdem wird der Mann vermisst.
Tote im Rhein – DLRG warnt seit Jahren vor den Gefahren
Ob er die Wette überlebt hat, ist fraglich. Aktuell ist die Wassertemperatur des Rheines noch sehr niedrig – und die Strömung ist tödlich.
Behörden und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft warnen seit Jahren vor den Gefahren. Im vergangenen Jahr (2024) wurden 411 tödliche Unglücke in Gewässern verzeichnet. Das gab die DLRG am 13. März 2025 bekannt. Das sind 31 Todesfälle mehr als 2023.
Die Organisation für Wasserrettung stellte zum dritten Mal in Folge einen Anstieg bei der Zahl der Ertrunkenen in Deutschland fest.
Wie viele Menschen beim Baden oder Schwimmen im Rhein ums Leben gekommen sind, gibt es nicht.
„Damit zählt diese Statistik erstmals seit 2019 wieder mehr als 400 Opfer“, sagt DLRG Präsidentin Ute Vogt und fügt hinzu: „Dieses Ergebnis sensibilisiert hoffentlich möglichst viele Menschen für die bevorstehende warme Jahreszeit.“ Offenbar bringen solche Ermahnungen nur wenig.
Ein großes Problem in diesem Zusammenhang: Das Baden im Rhein ist NICHT grundsätzlich verboten. Allerdings sollte man dabei nicht vergessen: Wer zum Schwimmen in den Rhein geht, der kann genauso gut auf der Autobahn joggen gehen. Der Strom ist lebensgefährlich.
Schwimmen im Rhein: Generell verboten ist das nicht
Generell gilt: Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve ausschließlich in bestimmten Zonen verboten.
So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen absolutes Badeverbot. Auch an Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf auf keinen Fall geschwommen werden.
Ob allerdings ein striktes Schwimm- und Badeverbot im Rhein solche idiotischen Wett-Ideen verhindern können, ist fraglich.