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Schock-Tat am Bahnhof Köln-EhrenfeldFrau nach Benzin-Attacke wegen versuchten Mordes vor Gericht

Ein halbes Jahr nach der Benzin-Attacke am Bahnhof Ehrenfeld muss sich eine  50-jährige Frau wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. (Symbolfoto)

Copyright: Alexander Schwaiger

Ein halbes Jahr nach der Benzin-Attacke am Bahnhof Ehrenfeld muss sich eine  50-jährige Frau wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. (Symbolfoto)

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Ein halbes Jahr nach der Benzin-Attacke am Bahnhof Ehrenfeld wird der Angreiferin versuchter Mord vorgeworfen. Möglich ist eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.

Vor einem halben Jahr erschütterte ein unfassbarer Fall Köln: Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurde mit Benzin übergossen und dann mit einem Feuerzeug bedroht. Jetzt muss sich die Angreiferin für ihre Wahnsinns-Tat verantworten.

Das Landgericht Köln hat das Verfahren gegen die Beschuldigte eröffnet. Die Frau ist 50 Jahre alt, ihr wird versuchter Mord zur Last gelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage.

Nach der Benzin-Attacke: Köln diskutiert über Schutz für Einsatzkräfte

Die Ermittler gehen davon aus, dass die 50-Jährige bei der Tat schuldunfähig gewesen sein soll. Ein Schuldspruch im klassischen Sinne ist damit ausgeschlossen. Stattdessen läuft ein sogenanntes Sicherungsverfahren.

Dort klärt das Gericht eine zentrale Frage: Kommt die Frau dauerhaft in eine psychiatrische Klinik? Der erste Verhandlungstag soll am 7. Dezember stattfinden.

Der Angreiferin wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, besonders grausam vorgegangen zu sein. Juristisch handelt es sich damit um das Mordmerkmal „Grausamkeit“, das aus dem Tatvorwurf einen versuchten Mord macht.

Hinzu kommen sechs Fälle, in denen sie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet haben soll. Gemeint sind etwa Hakenkreuze auf selbst gebastelten Flaggen, Flugblättern oder als Graffiti. Bei einem dieser Fälle steht außerdem Sachbeschädigung im Raum.

Wie konnte es so weit kommen?

Die Staatsanwaltschaft zeichnet das Bild einer Frau, die seit Jahren in einer Wahnwelt gefangen gewesen sein soll. Sie habe sich verfolgt gefühlt, überwacht von Sicherheitsbehörden aus Deutschland und dem Ausland. Gegen dieses vermeintliche Unrecht wollte sie offenbar ein Zeichen setzen. Gemeinsam mit ihrem Ehemann habe sie deshalb Protestaktionen auf die Beine gestellt.

Sechsmal zwischen Juli 2025 und April 2026 soll sie dabei selbst gebastelte Flaggen oder Flugblätter gezeigt oder Graffitis gesprüht haben. Darauf zu sehen gewesen sein soll unter anderem das Hakenkreuz. Auch der Vorfall in Köln-Ehrenfeld gehört nach Angaben der Anklagebehörde zu diesen sechs Gelegenheiten.

Am 8. April eskalierte dann eine dieser Aktionen. Die Frau soll einem Ordnungsamt-Mitarbeiter gedroht haben, ihn mit Benzin zu übergießen. Dabei habe sie ein Feuerzeug gezückt. Der Mann zog sein Reizstoffsprühgerät und ging auf sie zu. Da soll sie zugeschlagen haben: Eine ganze Flasche Benzin kippte sie ihm laut Anklage über Kopf und Oberkörper. Der Mitarbeiter setzte sein Pfefferspray ein. Zusammen mit einem Kollegen gelang es ihm, die Frau zu überwältigen.

Die Tat schlug in Köln hohe Wellen und entfachte eine Diskussion über Gewalt gegen Einsatzkräfte. Oberbürgermeister Torsten Burmester fand in einer Stellungnahme deutliche Worte: „Ein solcher Angriff ist durch nichts zu rechtfertigen. Wer unsere Ordnungskräfte angreift, also diejenigen, die täglich für unsere Sicherheit und Ordnung sorgen, greift gleichzeitig unseren Rechtsstaat an und vor allem das friedliche, respektvolle Zusammenleben in unserer Stadt. Das dulde ich nicht.“ Den Einsatzkräften sicherte er seine „volle Solidarität und Unterstützung“ zu.

Auch im Rathaus wurde gehandelt. Anfang Mai kündigte die damalige Ordnungsdezernentin Andrea Blome im zuständigen Ausschuss an, dass die Verwaltung mehr Schutz prüft. Konkret geht es um Hochleistungsreizstoffsprühgeräte für den Ordnungsdienst. Und noch etwas soll kommen: Supervisionen im Ordnungsamt. Die sollen Mitarbeitenden helfen, wenn sie einen belastenden Einsatz hinter sich haben. (red)