Der Escher See ist für den Badebetrieb geschlossen. Doch das scheint vielen egal zu sein.
Schock nach Kölner Hitze-TagÜberall Fäkalien und Müll – „gleicht einem Trümmerfeld“
Das Baden am Escher See ist offiziell verboten, weil es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt. Bisher war das Schwimmen nur im Beach Club erlaubt – doch der wurde im vergangenen Jahr von der Stadt Köln dicht gemacht.
Vielen Kölnern und Kölnerinnen ist das egal. EXPRESS.de-Leserreporter Rainer Haß war dort zuletzt mit seinem Hund spazieren und ist geschockt.
Kölner empört: „Rücksicht auf die Natur – Fehlanzeige!“
„Ein Tag nach dem heißesten Tag in Köln gleicht der Escher See einem Trümmerfeld überall Hinterlassenschaften der Besucher und Besucherinnen, selbst in den Büschen sind Fäkalien zu finden“, ist Haß wütend. Auch Luftmatratzen oder Handtücher wurden entsorgt.
„Es ist ein Trauerspiel zu sehen, wie ein Schutzgebiet am Rande von Köln regelrecht zerstört wird. Trampelpfade ohne Ende, Rücksicht auf die Natur – Fehlanzeige!“, ergänzt der Kölner.
„Ob und wann die Stadt Köln mal reagiert und agiert, steht in den Sternen. Und die Anwohner und Anwohnerinnen sind jetzt schon sauer, da alles zugeparkt wird und man selbst keine Möglichkeiten hat zu parken. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet, aber passieren wird trotzdem nichts.“
EXPRESS.de hakte bei der Stadt nach. „Das Wildparken am Escher See wird generell nach personellen Möglichkeiten überwacht. Die Verkehrsüberwachung kontrolliert in den heißen Sommermonaten verstärkt die Seen, um die Grünflächen zu schützen und die Sicherheit aller Bürger und Bürgerinnen zu gewährleisten“, erklärt ein Sprecher.
Auch zur Schließung des Beach Clubs „Monkey's Island“ äußert sich die Stadt.
„Am 21. März 2024 erließ die Stadt Köln gegenüber dem Unternehmen, dass das Strandbad gepachtet hat, eine Nutzungsuntersagungs- und Stilllegungsverfügung, da auf dem Gelände nicht genehmigte Aus- und Umbauten vorgenommen worden waren. In der Folge wurde gegen diese Verfügung nach Erkenntnissen der Stadt Köln an mehreren Tagen verstoßen, sodass dem pachtenden Unternehmen durch die Bauaufsicht mehrere Zwangsgelder auferlegt wurden. Gegen die Festlegung dieser Zwangsgelder hat das pachtende Unternehmen Klage erhoben. Weiterhin sind Teile des Geländes infolge eines Brandschadens beschädigt.“
„Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Köln und dem pachtenden Unternehmen besteht weiterhin. Die Stadt Köln wird den Ausgang des Klageverfahrens abwarten, bevor weitere Schritte zum Pachtvertrag unternommen werden. Ein Badebetrieb ist derzeit nicht zulässig“, so der Stadtsprecher.