Einsatz in Kölner CityTatverdächtiger flüchtet in Tunnel – drei Polizisten mit filmreifer Aktion

Eine S-Bahn fährt durch einen Tunnel.

In Köln ist ein mutmaßlicher Dealer in einen Straßenbahntunnel geflüchtet. Unser Symbolfoto zeigt eine S-Bahn in Leipzig, die am 12. Dezember 2023 durch den City-Tunnel fährt. 

Ein mutmaßlicher Dealer ist in einen Bahntunnel geflüchtet. Doch er machte die Rechnung ohne drei Kölner Polizisten. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Spektakulärer Einsatz in der Kölner Innenstadt: Drei Polizisten haben einen mutmaßlichen Dealer (17) verfolgt – nicht zu Fuß oder im Streifenwagen, sondern in einer Straßenbahn!

Wie die Polizei am Donnerstag (4. Januar 2024) berichtet, war der Tatverdächtige in den Straßenbahntunnel geflohen.

Kölner Polizei mit filmreifer Aktion: Verfolgung per KVB-Linie

Der 17-Jährige sollte am Mittwoch gegen 18 Uhr am Ebertplatz kontrolliert werden. Stattdessen flitzte er los – und ab in den Tunnel. Eine aus Richtung Dom kommende Stadtbahnfahrerin musste eine Notbremsung einleiten.

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Und die Polizei? Die startete eine filmreife Aktion! Als just in dem Moment eine Bahn der KVB-Linie 18 einfuhr, stieg ein Team des uniformierten Einsatztrupps, bei dem es sich um drei Polizeikommissare handelte, ins Führerhaus und ließ den Lokführer im Schritttempo in Richtung Breslauer Platz fahren.

Wussten Sie schon?

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Alle weiteren Stadtbahnen in diesem Bereich wurden für diese Zeit angehalten. Kurz darauf konnte vermeldet werden: Festnahme im Straßenbahntunnel erfolgreich! 

Festnahme in Kölner Tunnel: Mutmaßlicher Dealer vor Haftrichter

Die drei Einsatzkräfte waren im Dunkeln auf den Tatverdächtigen gestoßen und hatten ihn auf den Gleisen festgenommen. Der 17-Jährige, der bereits polizeibekannt ist, leistete bei seiner Festnahme jedoch massiven Widerstand, wodurch er selbst und zwei der drei Polizisten Verletzungen erlitten. Zum Glück waren diese nur leicht. 

„Bei der Durchsuchung des 17-Jährigen wurde mehrere Verkaufseinheiten Marihuana sowie mutmaßliches Dealgeld gefunden“, erklärte eine Sprecherin der Kölner Polizei.

Der Tatverdächtige, der in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, muss sich nun in Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Er wird einem Haftrichter vorgeführt, der darüber entscheidet, ob der 17-Jährige in Untersuchungshaft wandert. 

Eine Untersuchungshaft kann nur von einem Haftrichter/-richterin festgelegt und nur angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht sowie ein Haftgrund, wie Fluchtgefahr, vorliegen. Ein weiterer Haftgrund ist die Verdunkelungsgefahr. Mit der U-Haft soll der Beschuldigte oder die Beschuldigte davon abgehalten werden, Beweismittel zu vernichten oder zu verändern, aber auch Zeugen/Zeuginnen zu beeinflussen.