Nach WDR-ZoffGerichtspleite für Ex-Moderatorin – Anwalt mit Kampfansage

Moderatorin Simone Standl sitzt im Gericht neben ihrem stehenden Anwalt Rolf Bietmann.

Moderatorin Simone Standl wird vor dem Kölner Arbeitsgericht von Rolf Bietmann vertreten. Das Foto zeigt beide beim Gütetermin am 16. November 2021.

Der Fall der ehemaligen WDR-Moderatorin Simone Standl sorgt seit letztem Jahr für Wirbel. Jetzt hat ein erneuter Termin vor dem Kölner Arbeitsgericht stattgefunden.

Wichtiger Tag für die beliebte Moderatorin Simone Standl (60). Am Donnerstag (17. Februar 2022) hat ein Kammertermin vor dem Kölner Arbeitsgericht stattgefunden. Dabei sollte es unter anderem um die Feststellung ihres Arbeitnehmerstatus' beim WDR gehen.

Simone Standl war 27 Jahre lang für den WDR als Moderatorin tätig, unter anderem war sie das Gesicht der Kölner „Lokalzeit“. Doch plötzlich war für sie im Sommer letzten Jahres Schluss. „Sie ist ohne präzise Angaben von Gründen abgesetzt worden“, so ihr Anwalt Rolf Bietmann.

Simone Standl: Gütetermin vor Kölner Arbeitsgericht war gescheitert

Das Gericht müsse nun entscheiden, ob für seine Mandantin ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Moderatorin und Nachrichtensprecherin bestanden hat, erklärte der Kölner Top-Anwalt im Vorfeld. Bietmann: „Außerdem besteht hier zusätzlich der Verdacht, dass Frau Standl aus Altersgründen vom Bildschirm verbannt wurde.“

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Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Köln im November letzten Jahres war gescheitert. Jetzt nun stand der Kammertermin an – mit einem  ernüchternden Ergebnis für Standl.

Kölner Arbeitsgericht weist Klage ab, Anwalt zeigt sich kämpferisch

„Die Klage ist abgewiesen worden“, erklärte ein Sprecher des Kölner Arbeitsgerichts am Donnerstagnachmittag auf Nachfrage von EXPRESS.de. Die Klage sei zu spät eingereicht worden. Dies hätte, so der Sprecher, innerhalb von drei Wochen geschehen müssen. Das habe Simone Standl nicht getan.

„Wir müssen auf die Urteilsgründe warten und entscheiden, wie es weiter geht“, sagte Rolf Bietmann daraufhin gegenüber EXPRESS.de. „Das Verhältnis der Rundfunkfreiheit eines Senders zum Sozialschutz von Menschen, die über Jahrzehnte fortgesetzt beschäftigt werden, bedarf im Zweifelsfall einer höchst richterlichen Klärung.“ (iri)