Kölner (†30) im Königsforst niedergemetzeltDrohung war sein Todesurteil: Geliebter muss lange ins Gefängnis

Der Beschuldigte verdeckt sein Gesicht vor den Kameras im Gerichtssaal mit einem Schreibblock.

Ein 33-Jähriger ist am Freitag (8. September 2023) vor dem Kölner Landgericht zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er seinen Geliebten erstochen hat. Das Foto zeigt ihm beim Prozessauftakt am 26. Juli 2023 neben seinem Verteidiger Mario Geuenich. 

Nach dem Fund einer Leiche im Königsforst musste sich ein 33-Jähriger vor dem Kölner Landgericht verantworten. Jetzt ist das Urteil gefallen. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Schuldig des Totschlags an seinem früheren Geliebten: So urteilte das Gericht am Freitag (8. September 2023) über den Angeklagten. Der 33-Jährige muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. 

Das Gericht ist überzeugt, dass der Mann aus dem Raum Hannover im November das Opfer (†30) aus Köln mit 96 Messerstichen bei einem Spaziergang im Königsforst getötet hat.

Motiv: Der Kölner hatte herausgefunden, dass sein Geliebter verheiratet ist und drei Kinder hat – er soll dann dem Angeklagten gedroht haben, dessen Ehefrau von der gemeinsamen homosexuellen Beziehung zu erzählen. Das war sein Todesurteil.

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Kölner Richterin: Angeklagter konnte Homosexualität nicht ausleben

„Die Tat ist sicherlich gekennzeichnet durch die höchst problematische Beziehung zwischen Täter und Opfer“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Beide Männer waren Flüchtlinge aus dem Irak. Der Angeklagte sei zudem Angehöriger der Religionsgemeinschaft der Jesiden, so die Vorsitzende weiter. Seine homosexuelle Orientierung habe der 33-Jährige daher „unmöglich in seinem Kulturkreis“ ausleben können, da Homosexualität dort „geächtet“ sei. 

Ende letzten Jahres hatte ein Spaziergänger die Leiche des 30-jährigen Kölners im Königsforst gefunden. Der Tote galt da bereits seit Wochen als vermisst. 

Tötungsdelikt im Königsforst: Kölner MK-Leiterin als Zeugin vor Gericht

Zum Prozessauftakt am 26. Juli 2023 hatte als erste Zeugin eine Kölner Kriminalbeamtin, die in dem Verfahren die Mordkommission (MK) leitete, ausgesagt. Die Polizistin erzählte, dass sie die Ermittlungen am 15. Dezember 2022 übernommen habe – zwei Tage nach dem Fund der Leiche. Denn diese war nicht nur halb verwest, sondern auch tiefgefroren und musste erst aufgetaut werden, bevor die Obduktion durchgeführt werden konnte. Erst dann war klar: Hier liegt ein Verbrechen vor. 

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„Der Tote, der Papiere bei sich trug, war von seiner Schwester als vermisst gemeldet worden“, so die Polizistin vor Gericht. Die Vermisstenmeldung war vom 22./23. November. Die folgenden Ermittlungen ergaben schließlich, dass die Tat bereits am 20. November passiert sein musste – also rund drei Wochen vor dem Leichenfund.

Kölner (†30) niedergemetzelt: Viele Indizien sprechen gegen Angeklagten

Am 22. Dezember wurde der Angeklagte, der als Busfahrer arbeitete, an Wohnanschrift im Raum Hannover festgenommen. Er bestritt die Vorwürfe zunächst, doch zahlreiche Indizien sprachen gegen ihn.

So wurde in Tatortnähe ein kaputtes Brillengestell sichergestellt, dessen abgebrochener Bügel sich an der Leiche befand. Auf Fotos im Handy des Opfers trug der Angeklagte nicht nur eine gleich aussehende Brille, sondern er hatte sich wenige Tage nach der Tat auch eine neue Brille des gleichen Modells bestellt. 

Am Tatort sowie in der Wohnung des Opfers wurden zudem Zigaretten-Aufsteckhülsen einer seltenen Marke gefunden – die gleichen konnten in einer Jackentasche des Angeklagten sichergestellt werden.

Luftfoto von einer Lichtung im Königsforst.

Nahe dieser Lichtung im Kölner Königsforst nahe der A3 soll die Tat am 20. November 2022 passiert sein. 

Auch ergab die Auswertung des Handys des Angeklagten, dass er sich am Tattag im Router des Opfers eingeloggt hatte. Er hatte aber behauptet, zuletzt eine Woche zuvor bei dem Kölner gewesen zu sein. Darüber hinaus ergab sein Dienstplan, dass er am Tattag frei hatte.

Außerdem gab eine Zeugin, die das Opfer kannte, an, dass die beiden Männer regelmäßig im Königsforst spazieren gegangen seien. Somit konnten die Ermittlerinnen und Ermittler davon ausgehen, dass der Angeklagte über entsprechende Ortskenntnisse verfügt.

Urteil in Köln gefallen: Kein Tötungsplan feststellbar

Im Prozess sprach der Angeklagte schließlich von Notwehr. Er behauptete, bei dem Spaziergang im Königsforst sei es zu einem Streit gekommen und der Geliebte habe ihn mit einem Messer bedroht. Dies habe er ihm aber entreißen können. 

Anschließend kam es zu den tödlichen Stichen in Hals und Rücken, aber auch in Brust- und Bauchbereich des Opfers. Zu dem Zeitpunkt, so die Vorsitzende Richterin, habe sich der Angeklagte nicht mehr in einer Notwehrsituation befunden. Das Gericht konnte jedoch nicht feststellen, ob der Familienvater aus Hannover bereits mit dem Plan nach Köln gekommen war, den Geliebten zu töten. 

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten zehn Jahre Haft gefordert. Verteidiger Mario Geuenich hatte wegen einer Tat im Affekt auf nicht mehr als fünf Jahre plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mit dpa)