Das Kölner Hauptzollamt hat am Donnerstag (4. November 2021) eine Großkontrolle gemacht. Dabei kam auch „großes Besteck“ zum Einsatz.
Röntgenanlage und SpürhundeKölner Zoll hat bestimmte Klientel im Visier

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Bei dem Großeinsatz des Kölner Hauptzollamtes am Donnerstag (4. November 2021) kamen auch Drogenspürhunde zum Einsatz.
Köln/Weilerswist. Das Hauptzollamt Köln hat erneut eine Großkontrolle durchgeführt. Am Donnerstag (4. November 2021) war der Zoll an der A61 bei Weilerswist mit dem Röntgenmobil für Lkw sowie Drogenspürhunden im Kampf gegen Drogen- und Zigarettenschmuggel im Einsatz.
Zeitgleich zogen Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gleich an mehreren Stellen, unter anderem an der A61 bei Rheinbach, mehrere Fahrzeuge aus dem Verkehr.
Kölner Hauptzollamt lässt Brummi-Ladungen röntgen
An der Kontrollstelle auf dem ADAC-Parkplatz in Weilerswist überprüften Zollbeamte insgesamt 22 Lkw. Sie durchsuchten die Fahrerkabinen, anschließend wurde die Ladung geröntgt. Ob Deutsche, Holländer, Italiener oder Slowenen: Die Beamten entschieden nach Bauchgefühl. Auch drei Sprinter und fünf Pkw nahmen sie unter die Lupe.
Auch Drogenspürhunde waren im Einsatz. „Wir sind aber heute nicht fündig geworden“, erzählt Jens Ahland, Sprecher des Kölner Hauptzollamtes. Die Kollegen seien aber jeden Tag unterwegs. Ahland: „Den Drogenschmuggel zu bekämpfen, ist unser täglich Brot.“

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Ein Lkw fährt durch die vollmobile Röntgenanlage, die bei der Kontrolle am Donnerstag (4. November 2021) fleißig im Einsatz war. Mit ihr wurde die Ladung durchleuchtet.
Köln: Kontrollen auch wegen Verstößen gegen den Mindestlohn
Die Kollegen von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit hatten Mindestlohnverstöße und illegale Beschäftigung im Visier. Insgesamt kontrollierten sie 40 Arbeitnehmer. In zwei Fällen hätte sich der Verdacht auf Leistungsbetrug ergeben, berichtet Jens Ahland.
Zudem würde eine Firma den Mindestlohn nicht zahlen, so der Sprecher des Kölner Hauptzollamtes weiter. Darüber hinaus würde ein Mann (45) illegal als Kurierfahrer beschäftigt. Ahland: „Er hatte weder eine Aufenthalts- noch Arbeitserlaubnis.“