Nach dem Kölner E-Zigaretten-Urteil äußert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Bedenken.
Kölner E-Zigaretten-UrteilDroht jetzt das Kontroll-Chaos?

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Ein Autofahrer raucht während der Fahrt eine E-Zigarette.
Das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts hat es in sich!
Ein 46-jähriger Kölner wollte während der Autofahrt nur die Dampfstärke seiner E-Zigarette verändern. Jetzt muss er 150 Euro Bußgeld zahlen. Zudem droht ihm die Eintragung eines Punkts in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.
Handy oder E-Zigarette? Beschluss betrifft auch Ausrede-Grauzone
Arndt Kempgens, Fachanwalt für Verkehrsrecht, meldete sich nach dem Urteil bei EXPRESS.de. Er beurteilt die Sache kritisch.
„Autofahrer müssen jetzt also ihre Rauchgewohnheiten umstellen, auch wenn ich Zweifel daran habe, ob andere Oberlandesgerichte das ebenso sehen. Die Kölner Richter meinen, dass das Touch-Display ein ‚Berührungsbildschirm‘ im Sinne des Handyparagrafen § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO und damit verboten ist“, so Kempgens.
Und er fügt hinzu: „Der Beschluss des OLG Köln betrifft auch eine Ausrede-Grauzone bei Gericht. Viele mit Handy am Steuer erwischte Autofahrer hatten bei Gericht bisher angegeben, das von der Polizei gesichtete Geräte mit erleuchtetem Bildschirm sei kein Handy, sondern nur eine E-Zigarette mit Display …“ Solche Ausreden dürften in Zukunft aufgrund des Urteils also nicht mehr gelten.
Das Kuriose sei: „E-Zigaretten mit Display, aber ohne Touch-Funktion, sind von der Neuerung übrigens nicht betroffen“, darauf weist der Fachanwalt hin. Hier scheint also Chaos bei der Polizeikontrolle vorprogrammiert zu sein.
Der 46-Jährige hatte 2024 während einer Autobahnfahrt auf der A59 bei Sankt Augustin auf das Touchdisplay einer E-Zigarette getippt, um die Dampfstärke zu ändern. Zwei Polizisten hatten ihn dabei beobachtet. Sie gingen zuerst von einem Handy aus und stoppten den Fahrer.
In der Begründung der Kölner Richter heißt es: Die Bedienung einer solchen E-Zigarette begründe „ein erhebliches Ablenkungspotenzial für den Fahrzeugführer“. Daher sei die Einstellung der Dampfstärke über das Touchdisplay im Straßenverkehr verboten. (mit afp)