Ein 46-jähriger Kölner wollte während der Autofahrt nur die Dampfstärke seiner E-Zigarette verändern. Jetzt muss er 150 Euro Bußgeld zahlen.
Saftiges Bußgeld!Kölner tippt auf Display von E-Zigarette

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Ein Mann benutzt eine E-Zigarette (Symbolfoto)
Teures Vergehen! Das Bedienen einer E-Zigarette mit Touchdisplay ist einer Gerichtsentscheidung zufolge am Steuer verboten.
Ein Autofahrer aus Köln muss deshalb ein Bußgeld von 150 Euro zahlen, wie das Oberlandesgericht Köln am Mittwoch mitteilte.
E-Zigaretten mit Touchdisplay fallen demnach wie Handys unter das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der 46-Jährige tippte 2024 während einer Autobahnfahrt auf der A59 bei Sankt Augustin auf das Touchdisplay einer E-Zigarette, um die Dampfstärke zu ändern.
Zwei Polizisten beobachteten ihn dabei. Sie gingen zuerst von einem Handy aus und stoppten den Fahrer.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei einer E-Zigarette mit Display laut Oberlandesgericht um einen „Berührungsbildschirm“, der im Fall von Angaben zur Dampfstärke auch Informationen bereitstellt.
„Ein erhebliches Ablenkungspotenzial für den Fahrzeugführer“
Die Bedienung einer solchen E-Zigarette begründe „ein erhebliches Ablenkungspotenzial für den Fahrzeugführer“, hieß es weiter. Daher sei die Einstellung der Dampfstärke über das Touchdisplay im Straßenverkehr verboten.
Die Geldbuße hatte zunächst das Amtsgericht Siegburg verhängt. Der Autofahrer legte dagegen Rechtsbeschwerde ein, weshalb sich das Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigte. Neben dem Bußgeld droht dem Autofahrer auch die Eintragung eines Punkts in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. (mt/afp)