Den bereits suspendierten Beamten droht nun der endgültige Jobverlust.
Prozessauftakt in KölnPrügel-Skandal! So äußern sich die beiden Polizisten

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Die beiden angeklagten Polizisten mit ihren Anwälten Michael Emde und Daniela Rohe beim Prozessauftakt im Landgericht Köln
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Es war ein besonderer Fall für die Kölner Polizei, denn ermittelt wurde gegen die eigenen Kollegen aus dem Umland. Zwei Polizisten aus Bergheim wird vorgeworfen, im Dezember 2024 einen Mann misshandelt und mit einer Anzeige auch noch falsch des Widerstands bezichtigt zu haben – das soll ein heimlich aufgezeichnetes Video beweisen.
Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger und Freiheitsberaubung lauten die Vorwürfe. Bei einer Verurteilung droht der Jobverlust. Doch beim Prozess am Landgericht zeichneten die Angeklagten ein differenziertes Bild von dem Einsatz.
Video vom Geschehen sorgte im Internet für Aufruhr
Die Videoaufnahmen hatten kurz nach dem Geschehen für Aufruhr im Internet gesorgt. Von brutaler Polizeigewalt war die Rede. Das Video zeigt Ausschnitte von dem Polizeieinsatz in einem Wohnpark im Bergheimer Stadtteil Zieverich, der unter dem Stichwort „Randalierer“ gelaufen war.
Ein damals 40-Jähriger soll betrunken vor der Haustür des Mehrfamilienhauses geschrien und gepöbelt haben, eine Nachbarin hatte die Polizei gerufen. Als die Aufnahmen einsetzen, schien sich die Situation schon wieder beruhigt zu haben. Der Mann stand vor dem Hauseingang, zwei Nachbarn in Reichweite.
Auch sah man die beiden Polizeibeamten, die scheinbar plötzlich zur Tat schritten. Schläge mit einem Schlagstock sind auf dem Video zu erkennen, dann ein Tritt, der den Hausbewohner über einen Fahrradständer stürzen lässt. Die Polizeibeamten beugten sich über den Mann, einer von ihnen schlug mit einem Reizgasgefäß auf den Kopf – bis das Gerät explodierte. Das Pfefferspray verteilte sich direkt auf die drei Beteiligten, die allesamt über Schmerzen klagten. Damit endete das Geschehen – Kollegen der Polizisten übernahmen. Der „Randalierer“ kam später in die Ausnüchterungszelle.
Laut der Anklageschrift der Kölner Staatsanwaltschaft fertigten die beiden Polizeibeamten nach dem missglückten Polizeieinsatz eine Strafanzeige, um ihr augenscheinlich rechtswidriges Vorgehen an der Einsatzstelle zu vertuschen. „Wahrheitswidrig“ hätten die Angeklagten angegeben, so erklärte Oberstaatsanwalt Patrick Blume, der 40-Jährige habe um sich geschlagen und sei auf sie zugegangen. Aufgrund der fast schon erdrückend erscheinenden Beweislage war im Vorfeld des Prozesses mit Spannung erwartet worden, wie sich die Polizisten zu den schweren Vorwürfen einlassen würden.

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Eine Szene aus dem Beweisvideo, das vor Gericht nun eine zentrale Rolle spielt.
Beide Polizisten erklärten, dass das aus der Nachbarschaft erstellte Video gerade nicht den Beginn des Einsatzes zeige. Die Bedrohungslage habe vorher eingesetzt. Der Mann, der als Randalierer aus zahlreichen Polizeieinsätzen bekannt war und als gefährlich galt, sei nach ihrem Eintreffen vor dem Haus plötzlich laut geworden. „Ich flippe hier gleich aus“, habe der Mann gesagt und mit den Armen gefuchtelt. Dann sei alles ganz schnell gegangen. Die Beamten beteuerten, sich bedroht gefühlt zu haben. Sie hätten den Mann zu Boden bringen und fixieren wollen, dabei habe er sich widersetzt.
Polizisten streiten die schweren Vorwürfen ab
Er habe den Sachverhalt hinterher so aufgeschrieben, „wie es sich für mich abgespielt hat“, erklärte der 28-jährige Polizeikommissar. Er habe keineswegs, irgendetwas verschleiern wollen. „Ich bin mit Liebe Polizist, ich bin kein gewalttätiger Mensch“, sagte der Angeklagte unter Tränen. Er räumte jedoch ein, in der damaligen Situation wohl nicht angemessen reagiert zu haben. Beim Geschädigten, der im Zeugenstand angab, sich aufgrund des Alkohols an nichts mehr erinnern zu können, entschuldigte der Beamte sich. „Ist passiert und gut, ich habe das längst abgehakt“, sagte der Zeuge.
Der Mitangeklagte, ein 40-jähriger Polizeihauptkommissar, sprach von einem Einsatz, der aus dem Ruder gelaufen sei. Er sei vor dem „Randalierer“ gewarnt worden, habe daher extra das große Pfefferspray aus dem Streifenwagen mitgenommen. Dass er damit zugeschlagen habe, könne er sich nur mit der zumindest gefühlten Bedrohungslage erklären. Rational sei das nicht gewesen, „denn es ist ja klar, dass die Kartusche dann platzt.“ Die Strafanzeige sei hinterher auch unter erheblichen Schmerzen erstellt worden. Im Gesicht habe es gebrannt, besonders aber im Genitalbereich.
Beiden Beamten droht der Verlust des Beamtenstatus
Im Prozess geht es nun darum, ob den Polizisten ein vorsätzliches Handeln, insbesondere bei der Anzeigenerstellung, nachzuweisen ist. Die Verfolgung Unschuldiger gilt als Verbrechen, den Beamtenstatus würden die derzeit suspendierten Polizisten bei einer solchen Verurteilung verlieren. „Mein Mandant hat immer versucht, seinen Job bei der Polizei so gut wie möglich zu machen“, sagte Anwalt Michael Emde, der den Polizeihauptkommissar vertritt. Nun sei die Existenz des dreifachen Familienvaters bedroht. Der Prozess wird fortgesetzt, das Urteil soll noch in dieser Woche fallen.
In der Vergangenheit saßen auch Kölner Polizisten mehrfach auf der Anklagebank. 2021 wurde ein Beamter wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – er hatte im Agnesviertel einem flüchtenden Tatverdächtigen in den Rücken geschossen. Mehrere Fälle von scheinbarer Polizeigewalt hingegen endeten mit Freispruch. So im Fall des nach einem Einsatz in Bickendorf verstorbenen 59-Jährigen. Fünf Beamte sollen den pöbelnden Mann misshandelt haben. Die Polizisten hätten nichts falsch gemacht, urteil das Gericht im Jahr 2023.
