Kölner Karnevalsmord57-Jähriger bekommt lebenslänglich – Anwalt geht gegen Urteil vor

Petra Nohl grinst in die Kamera.

Petra Nohl wurde am 14. Februar 1988 in Köln getötet. Sie war 24 Jahre alt.

Vor 36 Jahren wurde Petra Nohl in Köln erdrosselt. Am Freitag ist das Urteil in dem „Cold Case“ gefallen. Jetzt geht der Anwalt gegen das Urteil vor. Er hat Revision eingelegt.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Der Karnevals-Mord an der Kölnerin Petra Nohl (†24): Die Mutter einer kleinen Tochter war 1988 am Karnevalssonntag getötet worden.

Seit fast sechs Monaten wurde einem Mann (57) aus Bilderstöckchen der Prozess vor dem Kölner Landgericht gemacht – am Freitag (1. März 2024) ist nun endlich das Urteil gefallen.

Lebenslang für Angeklagten im Kölner „Karnevalsmord“

Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt! „Wir sind überzeugt davon, dass Sie vor 36 Jahren den Mord begangen haben“, sagte die Vorsitzende Richterin.

Alles zum Thema Aktenzeichen XY

Die Spur in dem sogenannten „Cold Case“ war auf einmal heiß geworden, als der Fall im Dezember 2022 bei „Aktenzeichen XY... ungelöst“ (ZDF) lief und sich ein ehemaliger Kumpel des Angeklagten meldete. Er behauptete, dass dieser in der Tatnacht Petra Nohl gefolgt sei und in den folgenden Tagen sein Aussehen verändert habe. 

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Kölner „Cold Case“: Petra Nohl lag Karneval 1988 tot hinter Imbisswagen

Petra Nohl hatte mit ihrer Schwester und ihrer Schwägerin im „Bierdorf“ gefeiert, die drei waren dort meist in der Disco „Chari Vari“. Schließlich zog die 24-Jährige alleine weiter, wollte in die Discobar „Big Ben“. Auf dem Weg traf sie ihren Mörder. 

Am Morgen des 14. Februar 1988 wurde Petra Nohls Leiche hinter einem Imbisswagen an der Albertusstraße entdeckt. Sie hatte schwere Verletzungen an Kopf und im Brustbereich, war schließlich mit ihrer Halskette erdrosselt worden. Ihr Brustbeutel mit 100 D-Mark fehlten.

Einsatzkräfte in Schutzanzügen sichern an einem Imbisswagen Spuren, auf der angrenzenden Straße nähert sich ein Karnevalszug.

14. Februar 1988: Einsatz am Imbisswagen, wo Petra Nohls Leichnam lag. Im Verlauf des Tages zog ein Karnevalszug am Fundort vorbei. 

An der Kleidung des Opfers wurden einige Hautschuppen des Angeklagten gefunden, doch der bestritt die Tat. Auch im sogenannten letzten Wort beteuerte er weinend: „Ich bin unschuldig.“

Die Verteidigung forderte einen Freispruch und hat Revision eingelegt. Das berichtet am Montag (4. März) der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.

Der oder die Angeklagte haben im deutschen Strafprozess das Recht auf das „letzte Wort“. Und zwar nach den Plädoyers und vor dem Urteil. Es ist keine Pflicht, dies zu ergreifen, aber Gelegenheit, sich zum Beispiel zu entschuldigen oder ein Geständnis abzulegen.