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Wegen „Bernd“Kölner Schulen müssen nach Sommerferien geschlossen bleiben

Der Schulhof und das Gebäude der Henry-Ford-Realschule in Köln.

Teile der Henry-Ford-Schule in Köln-Seeberg, hier eine undatierte Aufnahme, bleiben nach den Sommerferien 2021 geschlossen.

Für nicht wenige Kölner Schüler wird es nach den Sommerferien eine Umstellung geben. Denn: Der Unterricht wird nicht in den gewohnten Klassenräumen stattfinden können.

Köln. Die Folgen des heftigen Unwetters Mitte Juli machen sich in Köln immer noch bemerkbar. Für einige Kölner Schüler bedeutet das, dass sie nicht in ihre Schulen in gewohnter Form zurückkehren können. Mehrere Schulgebäude bleiben nach den Sommerferien geschlossen, wie die Stadt am Donnerstag (12. August) mitteilte.  

Köln: Mehrere Schulen bleiben nach den Sommerferien geschlossen

Die Förderschule an der Rochusstraße 80 in Bickendorf ist besonders betroffen. Dort wurden Fenster durch Wassermassen eingedrückt, der gesamte Keller sowie das Erdgeschoss standen unter Wasser. Die Schulgebäude können bis auf weiteres nicht genutzt werden.

Das gilt auch für vier Klassenräume im Untergeschoss und zwei Räume im Gebäude des Offenen Ganztags der Katholischen Grundschule an der Mengenicher Straße 28 in Bocklemünd. Aufgrund eingedrungener Feuchtigkeit müssen hier Böden neu verlegt werden. Auch die Sporthalle ist betroffen.

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Dasselbe betrifft auch Klassenräume im Grundschulgebäude Erlenweg 16 und die Mensa in der Realschule Kolkrabenweg 65, ebenfalls in Bickendorf.

Köln: Stadt repariert durch Unwetter beschädigte Schulen

Auch der Mensacontainer der Henry-Ford-Realschule an der Karl-Marx-Allee 43 in Köln-Seeberg steht nach den Ferien nicht zur Verfügung. Durch eingedrungenes Regenwasser lief das gesamte Erdgeschoss voll.

Die Sanierungsarbeiten haben laut Stadt schon begonnen. In einer Mitteilung der Stadt heißt es dazu: „Seit Feststellung der Schäden arbeiten die städtische Gebäudewirtschaft und das Amt für Schulentwicklung intensiv an den erforderlichen Instandsetzungen und schaffen Ausweichräume für die betroffenen Schulen, damit der Schulbetrieb nach den Ferien mit möglichst geringen Einschränkungen erfolgen kann.“ (aa)