Schwarzfahrer in KölnDas passiert jetzt, wenn du ohne Ticket in der KVB erwischt wirst

Fahrgastkontrolle bei der KVB

Fahrgastkontrolle bei der KVB, hier ein undatiertes Symbolfoto aus Köln. 

Der Kölner Stadtrat hat eine neue Regelung für den Umgang mit Schwarzfahren bei den Kölner Verkehrs-Betrieben beschlossen.

von Klara Indernach (KI)

Wer ohne Ticket von den Kölner Verkehrs-Betrieben erwischt wird, muss 60 Euro zahlen. Zudem kann es auch eine Anzeige geben. Doch das soll sich jetzt ändern.

Der Kölner Stadtrat hat am Donnerstag (7. Dezember 2023) einen Beschluss gefasst, der die Behandlung von Schwarzfahren in der Stadt grundlegend verändert. Fortan wird es in Köln keine Strafanzeigen mehr für das Fahren ohne gültigen Fahrschein geben.

Köln: Keine Strafanzeige mehr bei Schwarzfahren bei der KVB

Dieser Schritt bedeutet, dass die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) keine Strafanzeigen oder Strafanträge wegen „Beförderungserschleichung“ mehr stellen werden.

Die Entscheidung, die von Grünen, SPD, Linke, FDP und Volt gemeinsam getragen wurde, soll nicht nur das Leben der bisher betroffenen Personen verbessern, sondern auch zu einer Entlastung der Strafvollzugsanstalten führen. Diese parteiübergreifende Initiative geht auf einen Vorschlag der FDP zurück.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte bereits Ende November angekündigt, Schwarzfahren von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen.

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Aktuell befinden sich in Deutschland etwa 1000 Menschen im Gefängnis, weil sie verhängte Geldstrafen nicht zahlen konnten. Der Kölner Stadtratsbeschluss klärt, dass Schwarzfahren zwar weiterhin nicht folgenlos bleibt, aber das anfallende Bußgeld künftig mit zivilrechtlichen Mitteln eingetrieben werden soll.

Dieser Schritt wird auch als finanzielle Entlastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gesehen, da jeder Hafttag rund 150 Euro kostet.

Die Entscheidung stieß jedoch nicht auf allgemeine Zustimmung: CDU und AfD stimmten gegen den Antrag. Ein wichtiger Aspekt, der in der Debatte aufkam, ist die Diskrepanz zwischen dem neuen Beschluss und dem aktuell geltenden Recht.

Abschied nach 30 Jahren: Kölner Ära geht zu Ende

Paragraf 265a des Strafgesetzbuches, der das Fahren ohne Fahrschein regelt, bleibt nämlich nach wie vor in Kraft.

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Das KVB-Personal prüfe bereits jetzt im Einzelfall die Verhältnismäßigkeit einer Anzeige. Nach der aktuellen Praxis der KVB wird eine Strafanzeige erst dann gestellt, wenn jemand in Köln dreimal binnen eines Jahres oder viermal innerhalb von zwei Jahren ohne Ticket erwischt wird.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Adnan Akyüz) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.