Nach Schüssen auf ein Haus in Köln-Höhenhaus hat die Polizei einen Mann festgenommen. Es geht um räuberische Erpressung und eine scharfe Handgranate.
Rocker-KriminalitätFestnahme nach Schüssen auf Kölner Wohnhaus

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Die Kölner Polizei hat einen Haftbefehl gegen einen 30-jährigen Mann vollstreckt. Das Symbolfoto zeigt Polizeibeamte beim Training einer Festnahme.
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Großer Polizeieinsatz in Köln: Nach Schüssen auf ein Mehrfamilienhaus in Köln-Höhenhaus im März 2025 hat die Polizei am Donnerstag (30. April) einen Haftbefehl gegen einen 30-jährigen Mann vollstreckt, der mutmaßliche Verbindungen ins Rockermilieu haben soll.
Gleichzeitig durchsuchten Ermittler und Ermittlerinnen zwei Wohnungen des Kölners sowie die Wohnung eines mutmaßlichen Komplizen (24). An dem Einsatz waren auch Spezialeinheiten und Hundeführer sowie Hundeführerinnen beteiligt.
Haftbefehl wegen räuberischer Erpressung und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz
Laut Haftbefehl wird der 30-Jährige der besonders schweren räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung, des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verdächtigt.
Er soll im Vorjahr einen bisher unbekannten Mittäter oder eine Mittäterin beauftragt haben, einen Mann einzuschüchtern, um einen sechsstelligen Geldbetrag zu erpressen.
Der oder die Unbekannte soll daraufhin am 7. und 9. März 2025 mehrfach mit einer Pistole auf die Fassade eines Mehrfamilienhauses in Höhenhaus geschossen haben.
Zudem soll der 30-Jährige am 9. März eine Handgranate mit gezogenem Splint vor dem Haus platziert haben. Nur wegen eines Defekts detonierte sie nicht.
Weiterer Vorfall in Kölner Shisha-Bar
Dem Festgenommenen und seinem 24-jährigen mutmaßlichen Komplizen wird zudem vorgeworfen, am 20. April 2025 ein weiteres Opfer in einer Shisha-Bar gewaltsam zur Herausgabe einer sechsstelligen Summe genötigt zu haben. Bei den Durchsuchungen stellten die Beamten und Beamtinnen Mobiltelefone sicher, Waffen wurden nicht gefunden. Die Ermittlungen, vor allem zur Identität des oder der flüchtigen Schützen oder Schützin, dauern an. (red)
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