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Rocker LenoxEx von Cora Schumacher kassiert in Köln Strafe wegen Hakenkreuz-Tattoo

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Cora Schumacher

Köln – Hakenkreuz, Reichsadler und andere Nazi-Devotionalien gehören zu den verfassungswidrigen Kennzeichen und sind verboten. Wer sich damit in der Öffentlichkeit erwischen lässt, wird bestraft: mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe. Aber was ist, wenn sich derartige Ausweise einer rechtsradikalen Gesinnung unter der Haut finden und als Tätowierung auf einer Glatze und an anderen Körperstellen zu sehen sind?

Köln: Angeklagter ist der Ex von Cora Schumacher

Diese Frage musste nun ausgerechnet bei Rocker Lenox geklärt werden, dem Ex-Freund von Cora Schumacher. Der muskelbepackte Mann ist von Kopf bis Fuß tätowiert. Sein Gesicht ist kaum zu erkennen, auch seine wuchtigen Arme, seine Hände und jeder einzelne Fingerknöchel sind übersät mit teils furchteinflößenden, aber letztlich harmlosen Symbolen.

Hier lesen: Was Cora Schumacher zu dem Hakenkreuz-Tattoo sagte

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Das allerdings war nicht immer so. Als der arbeitslose Vater einer Tochter im heißen Sommer vergangenen Jahres nachts auf den Ringen am Oberkörper nur mit einem Unterhemd bekleidet ins Blickfeld der Polizei geriet, trug er an den Armen noch ein Hakenkreuz und SS-Runen zur Schau.

Kölner Ringe: Polizei erstattet Anzeige wegen Hakenkreuz

Prompt erhielt er eine Anzeige. Danach vereinbarte er sofort einen Termin im Tattoo-Studio. „Ich habe es covern lassen“, sagt er dem Richter und krempelt zum Beweis seine Jacke hoch: „Da ist jetzt ein Totenkopf. Es war eine Jugendsünde, eine Schnapsidee“, zu keinem Zeitpunkt habe er sich mit den NS-Symbolen identifiziert, beteuert Lenox auf der Anklagebank.

Er habe damals eine private Veranstaltung besucht und nur eine Zigarette rauchen wollen, als er auf den Ringen die Symbole für jeden sichtbar präsentierte. Sofort nach der Anzeige habe er die Zeichen überstehen lassen.

Ex von Cora Schumacher: Geldstrafe in Köln

„Mehr Unrechteinsicht geht doch nicht“, meint seine Anwältin und hält eine Einstellung für sinnvoll. „Die Geldauflage würde mein Mandant gerne einer jüdischen Organisation spenden“, fügt sie an. Doch die Anklägerin macht nicht mit, fordert ein Urteil mit 1800 Euro Geldstrafe. Der Richter findet 1200 Euro (60 Tagessätze à 20 Euro) angemessen. Allerdings hält er fest: „Immerhin hat sich das Ganze auf den belebten Ringen und nicht auf dem Dorf abgespielt.“