Bei minus zehn GradGlatteis-Flucht vor Polizei endet für Kölner (42) am Baum

Weißes Auto steht stark beschädigt an einem Baum an einer Straße.

Nach dem Unfall flüchtete der Autofahrer aus Köln zu Fuß weiter.

Glatte Straßen und eine Flucht vor der Polizei: Diese Mischung verträgt sich nicht, wie ein Mann aus Köln nun weiß.

Das Wetter in Köln und um Umgebung ist seit dem Wintereinbruch in dieser Woche kein Vergnügen für Autofahrerinnen und Autofahrer. Umso gefährlicher wird, wenn man auf glatter Straße die Flucht vor der Polizei ergreift!

So wie ein 42-jähriger Köln in der Nacht auf Freitag (16. Dezember 2022) in Kierspe im Märkischen Kreis (Sauerland). Für ihn endete die Fahrt vor einem Baum, die Flucht allerdings ging danach zu Fuß weiter.

Kölner flüchtet vor der Polizei: Seine Fahrt endet vor einem Baum

Gegen Mitternacht hatte eine Streife der Polizei den Wagen mit Gummersbacher Kennzeichen kontrollieren wollen, der 42-Jährige drückte bei minus zehn Grad aber ordentlich aufs Gaspedal und suchte das Weite. Anhaltesignale, Blaulicht und Martinshorn – dem Kölner war alles egal.

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Bis er in einer Linkskurve die Kontrolle verlor, eine Straßenlaterne streifte und frontal vor einem Baum zum Stehen kam.

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Doch der Zugriff der Polizei ließ weiter auf sich warten. Der Mann flüchtete zu Fuß in Richtung Christuskirche, auch die Einsatzkräfte verließen ihr Auto. An der Kirche angekommen soll der Mann laut Angaben der Polizei gestolpert und gestürzt sein, woraufhin er endlich gestoppt werden konnte.

Keinen Führerschein und Drogen intus: Mann (42) erklärt Gründe für seine Flucht

Als Grund für die Flucht gab der Mann an, keinen Führerschein zu besitzen und Drogen genommen zu haben. Was für eine gefährliche Mischung, besonders bei diesem Wetter.

Bei der Durchsuchung fand die Polizei bei ihm weitere Drogen, im Auto war außerdem eine Schreckschusswaffe versteckt.

Die Liste der Verstöße ist lang: Die Polizei schrieb Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge Genusses berauschender Mittel sowie Verstößen gegen Betäubungsmittel- und Waffengesetze. (tw)