Kein Scherz: Seit dem 1. April herrscht im und um den Kölner Hauptbahnhof ein striktes Alkoholverbot.
Kein Bierchen am GleisAlkoholverbot im Kölner Hauptbahnhof

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Im Hauptbahnhof gilt jetzt ein Alkoholverbot.
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Die Deutsche Bahn setzt am Kölner Hauptbahnhof eine neue Regel durch. Mit Beginn des Monats April wurde das Trinken von Alkohol verboten. Ebenso ist es untersagt, alkoholische Getränke für den Konsum vor Ort mitzuführen.
Die Regelung umfasst das komplette Bahnhofsgebäude, was die Bahnsteige und alle Zugangswege einschließt. Mit dieser Maßnahme kommt die Bahn dem Wunsch vieler Reisender sowie Besuchern und Besucherinnen nach, die sich eine friedlichere und geschütztere Atmosphäre erhoffen.
Alkoholverbot im Kölner Hbf: Was erlaubt bleibt und welche Strafen drohen
Kai Rossmann, der das Bahnhofsmanagement in Köln leitet, erklärt dazu im „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Wir wollen, dass sich im Hauptbahnhof alle Menschen wohlfühlen. Mit dem Konsumverbot gehen wir einen konsequenten Schritt, das Sicherheitsempfinden im Bahnhof zu erhöhen. Unsere Fahrgäste sollen spüren, dass sich jetzt etwas schnell zum Positiven verändert.“
Weiterhin gestattet ist es, verschlossene alkoholische Getränke bei sich zu haben, etwa nach einem Einkauf auf dem Weg nach Hause. Der Alkoholkonsum in den gastronomischen Betrieben innerhalb des Hauptbahnhofs bleibt ebenfalls unberührt.
Die DB nutzt hierfür ihr Hausrecht, will die neue Vorschrift aber anfangs mit Bedacht umsetzen. Zuerst sollen Bahn-Mitarbeitende über die neue Hausordnung aufklären. Auf die Regelung wird zudem mit Durchsagen und auf Schildern im Bahnhof hingewiesen. Wer sich nicht daran hält, dem kann ein Platzverweis erteilt werden. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen ist sogar ein Hausverbot möglich.
Diese Aktion gehört zu einem Sofortprogramm, das seit Januar für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen sorgen soll. In dieses Programm fließen Investitionen von 140 Millionen Euro. Seitdem wurde die Präsenz von Sicherheitspersonal an 35 wichtigen Bahnhöfen verstärkt. An 30 Stationen wird außerdem häufiger gereinigt.
„Damit senden wir ein ganz klares Signal. Es passiert etwas. Und zwar jetzt“, äußerte sich die neue Bahnchefin Evelyn Palla Ende März auf der Bilanz-Pressekonferenz für das Jahr 2025 in Berlin. „Wir schaffen spürbare Verbesserungen für unsere Kundinnen und Kunden, auch wenn wir bei der Pünktlichkeit weiter um Geduld bitten müssen. Wir wissen, Vertrauen gewinnt man nicht Ankündigungen, sondern nur durch spürbare Verbesserungen. Und genau daran arbeiten wir, Schritt für Schritt.“
KVB und andere Städte als Vorreiter
Bei den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) existiert bereits seit Längerem ein umfassendes Alkoholverbot in den Fahrzeugen und an markierten Haltestellen. Ein Verstoß kann ein Bußgeld von 40 Euro nach sich ziehen.
Auch das Rauchen ist in Bussen, Bahnen sowie auf U-Bahnsteigen und in den Zwischenebenen verboten, was E-Zigaretten einschließt. Hierfür wird eine Strafe von 15 Euro fällig. In den Bahnen gibt es zudem, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ein allgemeines Verbot für Essen und Trinken. Angeraten sind Dinge wie Müsliriegel, Kaffee in Thermobechern, Backwaren in Tüten und wiederverschließbare Flaschen.
Köln reiht sich als fünfter großer deutscher Bahnhof in die Liste der Stationen mit Alkoholverbot ein. Andere Städte waren hier schon früher dran: Nürnberg (seit 2012), München (seit 2018) und Bremen (seit Mai 2025).
In Hamburg wurde das Alkoholkonsumverbot im Umfeld des Bahnhofs im April 2024 von der Stadt erlassen, die Bahn zog mit. Dort hat sich die Zahl der Auseinandersetzungen spürbar verringert und der Reinigungsaufwand ist gesunken. Auch in Niedersachsen ist der Alkoholkonsum in sämtlichen Zügen der DB Regio seit 2018 tabu, was ebenfalls positive Auswirkungen zeigte. (red)
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