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Nazi-Eklat am 11.11.Video zeigt Szene auf der „Zülpi“ – Kölner Polizei bewertet den Fall anders

Nach einem Hitlergruß und „Führer“-Rufen auf der Zülpicher Straße hat der Staatsschutz ermittelt. Unsere EXPRESS.de-Reporterin war Zeugin der Situation. 

von Matthias Trzeciak (mt)

Der Nazi-Skandal auf der Zülpicher Straße (nur 350 Meter Fußweg von der Synagoge entfernt) am 11.11.2023 sorgt weiter für Diskussionen.

Eine EXPRESS.de-Reporterin hatte miterlebt, wie mindestens ein Mann in der Menge am Mittag einen Hitlergruß gezeigt hatte. Dazu waren (siehe Video oben) diverse „Führer“-Rufe zu hören, als ein Mann an der Ecke Heinsbergstraße eine Straßenlaterne hochkletterte.

Kölner Staatsschutz ermittelt wegen Nazi-Eklat am 11.11.

Auch der Staatsschutz ermittelt in dem Fall. Jetzt stellt die Behörde den Fall etwas anders dar.

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In einer Stellungnahme der Polizei und der Staatsanwaltschaft vom 13. November heißt es: „Unter dem Titel ‚Nazi-Eklat am 11.11.‘ verbreitet sich ein Vorfall aus dem Zülpicher Viertel derzeit insbesondere über Soziale Medien. Zu sehen ist ein Mann, der auf einen Laternenmast klettert und während seiner lebensgefährlichen Aktion zweimal seinen linken Arm dem laut johlenden Publikum entgegenstreckt.“

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Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn: „Das auf dem Video abgebildete Verhalten hat keine strafrechtliche Relevanz. Insbesondere zeigt der ‚Laternenmann‘ nicht den Hitlergruß, sondern hebt den für einen Hitlergruß ‚falschen‘, nämlich den linken Arm zu einer bloßen Jubelgeste, offenbar um sich für den Erfolg seiner fragwürdigen und leichtsinnigen Aktion feiern zu lassen.“

Hier unseren EXPRESS.de-Kommentar lesen: Eine Schande – was der Nazi-Eklat über Köln und Karneval aussagt

„Zu dem Laternenkletterer ist inzwischen ein Hinweis eingegangen“, sagt Wolfgang Baldes von der Kölner Polizei. „Jemand hat ihn auf dem Video erkannt. Zu dem jungen Mann liegen keine polizeilichen Erkenntnisse vor, die eine rechte Gesinnung nahelegen.“

Doch auch wenn die Vorwürfe gegen die von der Staatsanwaltschaft als „Laternenmann“ bezeichnete Person entkräftet werden konnten – wie verhält es sich mit den Menschen unten auf der Straße und ihren „Führer“-Rufen sowie mindestens einem Mann, der den Hitlergruß gezeigt hatte?

Führer-Ruf in Köln „eine nicht strafbare Geschmacklosigkeit“

Willuhn ergänzt: „Auch der aus den Reihen der Zuschauer stammende Zuruf ‚Der Führer begrüßt‘ stellt für sich gesehen keine verbotene Parole, sondern eine nicht strafbare Geschmacklosigkeit dar.“

Trotzdem versicherte Oberstaatsanwalt Willuhn am Dienstag (14. November) auf Nachfrage, der Fall sei noch nicht abgeschlossen. Dank der Aussage der EXPRESS.de-Reporterin werde weiterhin gegen die Personen, die auf der Straße pöbelten, ermittelt.