Abo

Mitten auf der ZülpiDarum geht Polizei hart gegen Influencer vor

Der Influencer Tom Supreme wird von der Polizei überwältigt.

Der Influencer Tom Supreme wird von der Polizei überwältigt.

Der Influencer Tom Supreme sorgte für einen Polizeieinsatz auf der Zülpicher Straße.

Die Zülpicher Straße war am 11.11. pickepackevoll. Nicht nur viele Jecke feierten die Sessionseröffnung, auch zahlreiche Influencer und Influencerinnen nutzen die Gelegenheit für Livestreams.

Auch Tom Supreme (850.000 Abonnenten bei YouTube und 200.000 Follower und Followerinnen bei Instagram) war auf der Zülpi unterwegs.

Dabei kam es zu einem Zwischenfall. Die Polizei musste einschreiten. 

„Bin fürs Karnevalsvideo auf einen die Laterne geklettert und habe ein Schild beschädigt“, schreibt Tom in seiner Instagram-Story. Das sei der Grund für den Polizeieinsatz gewesen. Seiner Darstellung nach wurde er verhaftet.

Auf dem Clip ist zu sehen, wie der Influencer auf dem Laternenmast sitzt und dort obszöne Gesten macht. In einer weiteren Szene sieht man Polizisten, die Tom auf dem Boden fixieren und abführen. 

Ein Mann hängt an einem Laternmast.

Der Polizeieinsatz fand offenbar wegen dieser Aktion statt.

Ein Polizeisprecher bestätigte den Einsatz am Mittwoch (12. November) auf EXPRESS.de-Nachfrage.

Die Person sei nicht festgenommen worden, vielmehr wurde ein Platzverweis erteilt. Grund für die Anzeige: Widerstand gegen die Polizei und Sachbeschädigung – ein Metallschild sei bei der Aktion verbogen worden. Weil sich die Person bei der Feststellung der Personalien nicht kooperativ gezeigt habe, mussten die Einsatzkräfte entsprechend einschreiten. Der Vorfall habe sich gegen 14.45 Uhr ereignet.

Laut erster Polizeibilanz wurden bis 18 Uhr mehr als 450 Personen kontrolliert und bis zum Abend wurden mehr als 70 Platzverweise ausgesprochen. Elf überwiegend alkoholisierte Personen verbrachten den Rest der Nacht im Polizeigewahrsam.

Die Einsatzkräfte fertigten Strafanzeigen, darunter Körperverletzungsdelikte, Sexualdelikte sowie Anzeigen wegen Sachbeschädigung, Raub und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.