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Tabu an KarnevalBundespolizei verbietet Waffen in Bahnhöfen

Schriftzug der Polizei auf einem Streifenwagen. (Symbolfoto)

Schriftzug der Polizei auf einem Streifenwagen. (Symbolfoto)

An den Karnevalstagen herrscht an Bahnhöfen in Köln, Bonn und Siegburg ein strenges Waffenverbot.

Die Bundespolizei greift an Karneval durch: Vom 12. bis zum 17. Februar 2026 gilt in den Hauptbahnhöfen von Köln, Bonn und Siegburg/Bonn sowie im Bahnhof Köln-Süd ein Verbot für gefährliche Gegenstände. Die Bundespolizei kündigte an, die Einhaltung streng zu kontrollieren.

Auch Spielzeugpistolen sind an Karneval tabu

Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit zu erhöhen und möglicher Gewalt vorzubeugen. Besonders in Verbindung mit Alkohol und großen Menschenmengen steige die Gefahr von Auseinandersetzungen. Das Verbot umfasst nicht nur Hieb- oder Stoßwaffen, sondern auch Gegenstände wie Gassprühdosen und sogenannte Anscheinswaffen, wozu auch Spielzeugpistolen zählen.

Harte Strafen bei Verstößen angekündigt

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Wie die Beamtinnen und Beamten mitteilten, können Platzverweise, ein Ausschluss von der Beförderung oder Zwangsgelder verhängt werden. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz drohen zudem Anzeigen.

Die genauen Regelungen sind an den betroffenen Bahnhöfen ausgehängt und auf der Webseite der Bundespolizei einsehbar. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Der Angeklagte sitzt im Saal 1 des Landgerichts Heidelberg, daneben sitzen Dolmetscherinnen und der Anwalt. Die Taten ereigneten sich in Kliniken in ganz Deutschland – auch in Köln. Insgesamt sollen von zehn Geschädigten die Geldbeutel gestohlen worden sein sowie insgesamt rund 16.500 Euro abgehoben worden sein.

Taten machen fassungslos

Fieser Klinik-Klauer (47) auch in Köln aktiv