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Mit Handy am SteuerKölner Behörden ermitteln gegen Karl Lauterbach: Diese Strafe droht ihm

Karl Lauterbach schaut auf sein Smartphone

Karl Lauterbach, hier Anfang November beim Empfang zum 75. Jubiläum der SPD-Fraktion Nordrhein-Westfalen, wurde beim Autofahren mit dem Handy am Steuer erwischt.

Kölner Behörden ermitteln gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Prof. Karl Lauterbach. 

von Adnan Akyüz (aa)

SPD-Gesundheitsexperte, Corona-Fachmann und mutmaßlicher Verkehrssünder: Prof. Karl Lauterbach (58) wurde mit dem Handy am Steuer erwischt. Jetzt ermitteln die Behörden gegen den Bundestagsabgeordneten, nachdem er im Oktober bei einer Fahrt mit seinem Smart auf der Autobahn A4 gefilmt worden war.

Der Brief vom Ordnungsamt der Stadt Köln dürfte bald im Briefkasten von Karl Lauterbach landen. Für den gebürtigen Dürener SPD-Politiker bedeutet das dann, dass er 100 Euro Bußgeld berappen muss und er einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg erhält.

Köln: Karl Lauterbach droht Bußgeld wegen Handy am Steuer

Auf Anfrage von EXPRESS.de bestätigte eine Sprecherin der Polizei Köln am Donnerstag (2. Dezember), dass das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Karl Lauterbach wegen des Vorfalls auf der Autobahn läuft. „Hinweise auf eine Gefährdung des Straßenverkehrs liegen derzeit nicht vor“, so die Sprecherin.

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Da kann der SPD-Politiker durchatmen. Denn: Hätten die Behörden eine Gefährdung festgestellt, würde das nach dem Bußgeldkatalog auch ein Fahrverbot von einem Monat für den Absolventen der renommierten Havard Universität bedeuten.

Klar ist Karl Lauterbach ein gefragter Mann, wird ständig angerufen. Immerhin erklärt er der Nation die Pandemie. Doch der Anruf, der ihm das Verfahren beschert hat, war privater Natur, wie er der „Bild“ verraten hat: „Meine 86-jährige Mutter war dran. Ich wusste nicht, ob etwas passiert ist. Ich bin fix rangegangen und habe erklärt, dass die Freisprecheinrichtung nicht geht und habe gesagt: ‚Ich rufe nachher zurück.‘“

Lauterbach zeigte sich danach reuevoll:  „Das hätte nicht passieren dürfen, es war ein Fehler. Es ist nicht richtig, kein Vorbild. So etwas macht man nicht.“

Wie allen Bürgern steht Karl Lauterbach das Recht auf einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Stadt Köln zu. Sollte er dieses Recht wahrnehmen, würde es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.